Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

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​Schwerbehinderung ist kein schlimmes Wort


Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist zuständig für Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Sie fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in die Dienststelle, vertritt ihre Interessen in der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.

 

Anmerkungen zur Definition "Behinderung - Schwerbehinderung"


Nach dem Wortlaut des § 2 Abs. 1 SGB IX sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

Schwerbehindert im Sinne des SGB IX Teil 2, § 2 Abs. 2 sind Menschen, wenn bei Ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 festgestellt wird.
Die Versorgungsämter stellen das Vorliegen einer Behinderung und den Grad dieser Behinderung fest.




​Vertrauensperson

Sabine Backensfeld

Rather Straße 23b
Büro 10.3.007
40476 Düsseldorf

Postanschrift
Münsterstraße 156 (FDD)
40476 Düsseldorf

Telefon +49 211 4351-8315

schwerbehindertenvertretung@hs-duesseldorf.de 

 

1. Stellvertreterin

Sabine Malinowski

Münsterstraße 156
Raum 04.E.029
40476 Düsseldorf

Telefon +49 211 4351-8436


 

Assistenz

Livia-Clarissa Böhmer

Büro 10.3.009
Rather Straße 23b
40476 Düsseldorf
 
Telefon +49 211 4351-3443