Schwerbehinderung ist kein schlimmes Wort
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist zuständig für Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Sie fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in die Dienststelle, vertritt ihre Interessen in der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.
Anmerkungen zur Definition "Behinderung - Schwerbehinderung"
Nach dem Wortlaut des § 2 Abs. 1 SGB IX sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Schwerbehindert im Sinne des SGB IX Teil 2, § 2 Abs. 2 sind Menschen, wenn bei Ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 festgestellt wird.
Die Versorgungsämter stellen das Vorliegen einer Behinderung und den Grad dieser Behinderung fest.