Studium ohne Hochschulreife
Die Landesregierung NRW hat mit der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung) vom 7. Oktober 2016 den Hochschulzugang von Personen ohne Hochschulzugangsberechtigung (Fachhochschulreife, Abitur) neu geregelt. Für eine Beratung zum Thema "Studium ohne Hochschulreife/Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte" können Sie sich gerne an die Zulassungsstelle wenden. Man unterscheidet drei Gruppen von beruflich qualifizierten Studienbewerberinnen und Studienbewerbern:
- Meister und vergleichbare Abschlüsse
- Fachtreue - Berufsausbildung/-tätigkeit und Studiengang in gleicher fachlicher Richtung
- Zugangsprüfung - Berufsausbildung/-tätigkeit und Studiengang in unterschiedlicher fachlicher Richtung
1. Meister
Zugang zum Studium hat, wer einen der folgenden Abschlüsse einer Aufstiegsfortbildung erlangt hat:
- Meisterbrief im Handwerk nach §§ 45 oder 51a der Handwerksordnung
- gleichwertiger Fortbildungsabschluss, für den Prüfungsregelungen nach §§ 53 oder 54 des Berufsbildungsgesetzes oder nach §§ 42 oder 42a der Handwerksordnung bestehen,
- Abschluss einer Fachschule entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen, die auf der Internetseite kmk.org veröffentlicht ist,
- Abschluss einer gleichwertigen landesrechtlich geregelten Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe oder
- Abschluss einer sonstigen gleichwertigen bundes- oder landesrechtlich geregelten Aufstiegsfortbildung.
Die o.a. Qualifikationen berechtigten zur Aufnahme des Studiums in jedem Bachelorstudiengang. Die Studienplatzvergabe erfolgt nach der Verordnung über die Vergabe der Studienplätze in NRW.
Bewerbungsfristen Meister:
Der Antrag auf Zulassung zum Studium für zulassungsbeschränkte Studiengänge muss zum Sommersemester (nur für Business Administration) bis zum 15. Januar (Ausschlussfrist) und zum Wintersemester für alle Studiengänge bis zum 15. Juli (Ausschlussfrist) gestellt werden. Die Bewerbungsfrist für zulassungsfreie Studiengänge ist der Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters. Die Bewerbung erfolgt online über das
Bewerbungsportal der Hochschule Düsseldorf. Den Bescheid mit dem Ergebnis des Vergabeverfahrens, bei zulassungsbeschränkten Studiengängen, stellen wir Ihnen ausschließlich online in Ihrem Bewerbungs-Account („Posteingang") zur Verfügung.
2. Fachtreue
Beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger abgeschlossener Berufsausbildung und anschließender mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit im gleichen oder einem fachlich entsprechenden Beruf.
Die o.a. Qualifikation berechtigt zur Aufnahme des Studiums in einem der Berufsausbildung und der beruflichen Tätigkeit fachlich entsprechenden Studiengang. Die Studienplatzvergabe erfolgt nach der Verordnung über die Vergabe der Studienplätze in NRW.
Nebenstehende "Liste fachtreuer Berufe je Studiengang" gibt Ihnen einen Anhaltspunkt, zu welchem Studium Sie Ihr Berufsbild berechtigt.
Die dreijährige Berufstätigkeit muss für zulassungsbeschränkte Studiengänge im Jahr der Bewerbung bis 31.03. für das Sommersemester und bis 30.09. im Wintersemester nachgewiesen werden. Bei Bewerbung für zulassungsfreie Studiengänge muss die dreijährige Berufstätigkeit spätestens zum Vorlesungsbeginn vorliegen.
Bewerbungsfristen Fachtreue:
Der Antrag auf Zulassung zum Studium für zulassungsbeschränkte Studiengänge muss zum Sommersemester (nur für Business Administration) bis zum 15. Januar (Ausschlussfrist) und zum Wintersemester für alle Studiengänge bis zum 15. Juli (Ausschlussfrist) gestellt werden. Die Bewerbungsfrist für zulassungsfreie Studiengänge ist der Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters. Die Bewerbung erfolgt online über das
Bewerbungsportal der Hochschule Düsseldorf. Den Bescheid mit dem Ergebnis des Vergabeverfahrens, bei zulassungsbeschränkten Studiengängen, stellen wir Ihnen ausschließlich online in Ihrem Bewerbungs-Account („Posteingang") zur Verfügung..
3. Zugangsprüfung
Beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger abgeschlossener Berufsausbildung und anschließender mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit auch in einem nicht fachlich entsprechenden Beruf. Diese Gruppe kann über eine Zugangsprüfung den Hochschulzugang erlangen. Der Studiengang muss dabei fachlich nicht an die Berufsausbildung oder ausgeübte Berufstätigkeit anknüpfen.
Die dreijährige Berufstätigkeit muss im Jahr der Zugangsprüfung bis 31.03. für das Sommersemester und bis 30.09. im Wintersemester nachgewiesen werden. Das heißt, eine Zulassung zur Zugangsprüfung ist auch dann möglich, wenn zum Zeitpunkt der Prüfung die dreijährige Berufstätigkeit noch nicht vorliegt.
Bewerbungsfristen Zugangsprüfung:
Der Antrag auf Zulassung zur Zugangsprüfung muss für das Sommersemester (nur für Business Administration) bis zum 01.Oktober (Ausschlussfrist) und zum Wintersemester für alle Studiengänge bis zum 01. April (Ausschlussfrist) gestellt werden. Die HS Düsseldorf beteiligt sich an einem fachhochschulübergreifenden Prüfungsverfahren. Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen e.V..
Die nächste Zugangsprüfung für Beruflich Qualifizierte findet am 23. November 2024 an der TH Köln statt.