Ein Losverfahren wurde in den Bachelorstudiengänge bisher dann durchgeführt, wenn nach Abschluss des 'normalen' Zulassungsverfahrens einzelne Studienplätze nicht besetzt wurden (z. B. durch Nichtannahme oder Rückgabe von Studienplätzen). Gelost wurde also erst sehr spät (etwa Mitte/Ende September für das Wintersemester, bzw. Mitte/Ende März für das Sommersemester).
Da die Hochschule die Plätze aller zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengänge im
Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) vergibt, finden somit dafür keine Losverfahren mehr statt. Noch freie Plätze werden unmittelbar im DoSV vergeben. Die Bewerbung dazu (über das koordinierte Nachrücken) erfolgt ebenfalls dort.
Im Masterbereich kann es aus den o.g. Gründen vereinzelt zu einem Losverfahren kommen. Die Hochschule legt dann eine Frist zur Bewerbung für das Verfahren fest.