Zugangsvoraussetzungen zum Studium an einer Fachhochschule des Landes Nordrhein-Westfalen
Hier finden Sie die allgemeinen Voraussetzungen, um an einer Fachhochschule studieren zu können. Beachten Sie bitte die speziellen Bestimmungen der einzelnen Studiengänge. Informationen zum Studium ohne Abitur oder Fachhochschulreife finden Sie hier.
Bewerberinnen und Bewerber, die an einer Fachhochschule des Landes Nordrhein-Westfalen oder in entsprechenden Studiengängen an einer Gesamthochschule studieren wollen, müssen nachweisen:
Die entsprechende Qualifikation und besondere Voraussetzungen
Qualifikation
Für die Studiengänge an den staatlichen Hochschulen und den Universitäten - Gesamthochschulen - des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) wird der Nachweis der allgemeinen oder der Fachhochschulreife (FH-Reife) als Qualifikation vorausgesetzt. Setzt der Erwerb der FH-Reife den Nachweis einer praktischen Tätigkeit (abgeschlossene Berufsausbildung, einjähriges gelenktes Praktikum bzw. Halbjahrespraktikum) voraus, so muss die praktische Tätigkeit für den Studienbeginn zum Sommersemester spätestens am 31. März und für den Studienbeginn im Wintersemester bis spätestens 30. September abgeschlossen sein. Einzelheiten können Sie der Info über das gelenkte Praktikum entnehmen, das Ihnen auch von der Zentralen Studienberatung zur Verfügung gestellt werden kann.
Welche Zeugnisse der FH-Reife in NRW erworben werden können und welche außerhalb des Landes NRW erworbenen Zeugnisse in NRW als Nachweis der FH-Reife anerkannt werden, regelt die Verordnung über die Gleichwertigkeit von Vorbildungsnachweisen mit dem Zeugnis der Fachhochschulreife (Qualifikationsverordnung Fachhochschule - QVO-FH -) vom 1. August 1988 (G.NW. S.354) in der derzeit gültigen Fassung.
Die Verordnung sieht außerdem vor, dass in Studiengängen der Fachrichtung Design vom Nachweis der FH-Reife abgesehen werden kann, wenn eine besondere künstlerische Begabung und eine den Aufgaben der Fachhochschule entsprechende Allgemeinbildung nachgewiesen wird. (Nicht zu verwechseln mit dem für Design in NRW notwendigen Nachweis der künstlerisch-gestalterischen Eignung, der von jeder Bewerberin bzw. Bewerber vor Aufnahme des Studiums zu erbringen ist). Welche außerhalb der Fachoberschule erworbenen Bildungsabschlüsse anderer Bundesländer entsprechend § 6 QVO-FH als Nachweis der FH-Reife gegenseitige anerkannt sind, hat der Kultusminister des Landes NW mit Runderlass vom 9. April 1985 (GABl.NW.S.281) - in der derzeit gültigen geänderten Fassung - geregelt. Nähere Auskünfte kann Ihnen das Studierenden-Support der Fachhochschule Düsseldorf geben, wenn Sie Ihre Zeugnisse und Bescheinigungen dort vorlegen. In Zweifelsfällen entscheiden bei Studienbewerberinnen und -bewerbern mit Bildungsabschlüssen, die in anderen Bundesländern erworben wurden, die Regierungspräsidenten.
Zuständig ist der Regierungspräsident in folgenden Städten für die folgenden Länder:
- Arnsberg: Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen
- Detmold: Niedersachsen, Berlin, Brandenburg
- Düsseldorf: Bayern, Bremen, Sachsen
- Köln: Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt
- Münster: Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern
Besondere Einschreibungsvoraussetzungen
Nachweise einer besonderen Tätigkeit oder Vorbildung, die neben dem Nachweis der Fachhochschulreife für die Einschreibung zum Studium in dem gewählten Studiengang erforderlich sind, werden in den Studienordnungen bzw. Prüfungsordnungen der einzelnen Hochschulen geregelt.
Grundpraktikum
Die Fachhochschulen sind dem Auftrag nach anwendungs- und praxisbezogene Hochschulen. Dies zeigt sich auch daran, dass an vielen Fachhochschulen vor Aufnahme eines Studiums ein sogenanntes Grund- oder Vorpraktikum nachzuweisen ist. Das Praktikum kann mehrere Wochen oder sogar Monate umfassen und ist immer fachbereichs- oder studiengangbezogen. Häufig können jedoch auch einschlägige Erfahrungen aus Berufsausbildung/-tätigkeit bzw. Wehr- oder Zivildienstzeiten angerechnet werden.
Das Grund- oder Vorpraktikum ist eine Zugangsvoraussetzung und je nach Studiengang vor Studienbeginn (die Einschreibung erfolgt dann erst nach Vorlage des Nachweises) oder innerhalb der ersten Semester abzuleisten. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig für den gewünschten Studiengang.