Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

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​Hier finden Sie alle allgemein gültigen Informationen zum Vorpraktikum an der HSD.

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Was ist ein Vorpraktikum? Und wo finde Informationen darüber?

Ein Vorpraktikum stellt für viele (aber nicht alle) Studiengänge an der HSD eine Zugangsvoraussetzung dar. Setzt Ihr Wunschstudiengang ein Vorpraktikum voraus, müssen Sie bestimmte berufliche/praktische Erfahrungen sammeln, bevor Sie das Studium beginnen. Informationen zu geforderten Vorpraktika finden Sie auf der Webseite des jeweiligen Studiengangs: 

  1. ​Hier klicken hs-duesseldorf.de/studienangebot​​
  2. Studiengang auswählen und anklicken
  3. Zum Menüpunkt "Voraussetzungen & Bewerbung" wechseln
  4. Siehe Abschnitt "Zugangsvoraussetzungen" – sofern es Informationen zum Vorpraktikum gibt, sind diese zu befolgen. Andernfalls ist kein Vorpraktikum für diesen Studiengang erforderlich.​

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Bis wann muss ich das Vorpraktikum nachweisen?

​Das Vorpraktikum muss ich NICHT bei der Bewerbung nachweisen​.

Im Optimalfall können Sie das Vorpraktikum bei der Immatrikulation nachweisen. Wenn das nicht möglich ist, muss der Nachweis vor Studienbeginn vorliegen, spätestens zum 30.09. bei der Bewerbung für das Wintersemester und spätestens zum 31.03. bei der Bewerbung für das Sommersemester. 

Wichtiger Hinweis: Ohne das nachgewiesene Vorpraktikum (bei den Studiengängen, bei denen diese Zugangsvoraussetzung vorliegt) wird an der HSD niemand immatrikuliert. Das Semester startet an der HSD am 1. September (Wintersemester) und am 1. März (Sommersemester). Die Vorlesungszeit (also die Zeit, in der Lehrveranstaltungen für Studierende stattfinden) beginnt einige Wochen später, zwischen ca. Mitte-Ende September/März (s. Vorlesungszeiten). 

Wer das Vorpraktikum erst zum 30.9. nachweisen kann, startet ohne Matrikelnummer und ohne HSD-Account ins Studium, kann sich oft noch ​nicht zu Kursen anmelden, nicht für einen studentischen Wohnplatz bewerben, keinen Bafög-Antrag stellen etc. Dies ist alles erst mit nachgewiesenem Vorpraktikum nachträglich möglich.

Wir empfehlen deshalb allen, das Vorpraktikum früher abzuleisten, sofern das möglich ist.​

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Wie soll die Praktikumsbescheinigung aussehen?​​

Der Nachweis des Vorpraktikums hat durch eine Bescheinigung der Praktikumsstelle zu erfolgen, die Dauer und Inhalt des Praktikums aufführt. Darüber hinaus muss die Praktikumsbescheinigung folgende formale Anforderungen erfüllen: Briefkopf der Praktikumsstelle, Datum, Stempel und Unterschrift der Praktikumsstelle. Vorzulegen ist die Bescheinigung im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie.

Gerne können Sie folgende Musterbescheinigung​ nutzen.​

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Muss ich an der HSD einen Praktikumsbericht vorlegen?

Die Vorlage eines Praktikumsberichts ist an der HSD nicht erforderlich.

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Muss das Vorpraktikum in einem Stück absolviert werden?

Bei einem 4- oder 6-wöchigen Vorpraktikum dürfen Sie es in maximal zwei Teilen absolvieren.

Bei einem 8- oder 12-wöchigen Vorpraktikum dürfen Sie es in maximal drei Teilen absolvieren.

Mindestlänge für Teilpraktika ist zwei Wochen.​

Diese Teile dürfen auch in verschiedenen Unternehmen/Einrichtungen absolviert werden, solange die inhaltlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bitte wenden Sie sich an das jeweilige Studienbü​ro (stundentische Angelegenheiten) bei Fragen oder Zweifelsfällen.

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Darf ich das Vorpraktikum in Teilzeit/als Ehrenamt absolvieren?

Das Praktikum kann in Vollzeit oder Teilzeit (mind. 50 % der regulären Wochenarbeitszeit) absolviert werden. Die Gesamtdauer erhöht sich bei Teilzeit dann jedoch entsprechend. 

Tätigkeiten, die über einen längeren Zeitraum, aber mit weniger als 50 % der regulären Wochenarbeitszeit absolviert wurden (z.B. Ehrenamt), können unabhängig vom Tätigkeitsbereich​ nicht anerkannt werden. 

Eine Addierung von stundenweiser Tätigkeit erfolgt nicht. 

Bitte wenden Sie sich an das jeweilige Studienb​üro​ (studentische Angelegenheiten) bei Fragen oder Zweifelsfällen.

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Darf das Vorpraktikum in verschiedenen Unternehmen/Einrichtungen absolviert werden?

Siehe Abschnitt "Muss das Vorpraktikum in einem Stück absolviert werden?"

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Wie alt darf das Praktikum sein, damit es als Vorpraktikum anerkannt wird?

Generell verjähren Praktika nicht, deshalb gibt es hier keine Einschränkungen.

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Darf ich das Vorpraktikum im Ausland absolvieren?

Das Vorpraktikum kann, sofern es die Voraussetzungen erfüllt, auch im Ausland absolviert werden. Die Praktikumsbescheinigung muss, außer bei Englisch und Französisch, amtlich übersetzt werden.

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Im Rahmen meines Schulabschlusses (z. B. Fachhochschulreife) habe ich bereits den praktischen Teil absolviert. Kann das als Vorpraktikum anerkannt werden?

Erfüllt der praktische Teil der Fachhochschulreife inhaltlich die Anforderungen an das jeweilige Vorpraktikum, kann es als Vorpraktikum anerkannt werden.

Bei Fragen und für die Klärung wenden Sie sich bitte an das jeweilige Studienbüro (stundentische Angelegenheiten).

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Werden Schüler*innenpraktika anerkannt?

Ja.

Bei Fragen und für die Klärung wenden Sie sich bitte an das jeweilige Studienbüro (stundentische Angelegenheiten).

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Werden Berufstätigkeiten, Ausbildungszeiten oder Dienste (BFD, FSJ, FÖJ etc.) anerkannt?

Das ist möglich, muss aber im Einzelfall geprüft werden, je nach Studiengang und Inhalten Ihrer Tätigkeit. 

Wenden Sie sich bitte an das jeweilige Studienb​üro (stundentische Angelegenheiten).

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Welche Tätigkeiten werden anerkannt?

Voraussetzungen im Fachbereich Design:

 
Studiengang: Bachelor New Craft Object Design
 
Zur Aufnahme des Studiums ist der Nachweis eines Praktikums über 12 Monate in einem handwerklich gestalterischen Bereich erforderlich. Dieses Praktikum kann auch in unterschiedlichen zeitlichen Blöcken mit einer Mindestdauer von je 3 Monaten und in unterschiedlichen beruflichen Feldern abgeleistet werden. Ein schriftlicher Nachweis dieses Praktikums muss bei Aufnahme des Studiums vorliegen.


Voraussetzungen im Fachbereich Medien:

 
Studiengang: Bachelor Ton und Bild
 
Es muss ein mindestens sechswöchiges Praktikum nachgewiesen werden. Geeignet sind praktische Tätigkeiten in Filmstudios, Orchestern, Plattenlabels, Postproduktionsfirmen, Rundfunkanstalten, Theatern, Tonstudios o.Ä.
 
Alternativ: Nachweis über einen mindestens fünfmonatigen Auslandsaufenthalt (außerhalb des Herkunftslandes) mit inhaltlichem Bezug zum Studium. Der Bezug zum Studiengang Ton und Bild muss in einer schriftlichen Stellungnahme (maximal zwei DIN A4-Seiten) dokumentiert werden. Der Nachweis ist spätestens bis zur Immatrikulation zu erbringen.

Voraussetzungen im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften:

 
Studiengang: Bachelor Business Administration
 
Zur Aufnahme des Studiums ist ein Vorpraktikum über mindestens 4 Wochen Vollzeittätigkeit im kaufmännischen Bereich nachzuweisen. Der Nachweis muss zum Studienbeginn vorliegen. Das Praktikum kann bspw. in folgenden Bereichen durchlaufen werden:
 
- Leistungserstellung, - Marketing/Vertrieb/Marktforschung, - Beschaffung, - Personalmanagement,- Rechnungswesen, Controlling, -Informationsverarbeitung/IT, - Kommunikation, - Organisation.
 
Studiengang: Bachelor International Management
 
Zur Aufnahme des Studiums ist ein Vorpraktikum über insgesamt 8 Wochen Vollzeittätigkeit im kaufmännischen Bereich nachzuweisen. Der Nachweis muss zum Studienbeginn vorliegen. Während der Praktikumszeit muss einer der folgenden Bereiche durchlaufen werden:
 
-  Leistungserstellung, - Marketing/Vertrieb/Marktforschung, - Personalmanagement, - Rechnungswesen/Controlling, - Finanzierung, - Informationsverarbeitung/IT, - Kommunikation, - Organisation, - Handel, - Kreditwesen.
 
Studiengang: Bachelor Kommunikations- und Multimediamanagement
 
Zur Aufnahme des Studiums ist ein Vorpraktikum über insgesamt 12 Wochen Vollzeittätigkeit im kaufmännischen Bereich nachzuweisen. Der Nachweis muss zum Studienbeginn vorliegen. Während der Praktikumszeit müssen mindestens drei der folgenden Bereiche durchlaufen werden:
 
-  Leistungserstellung, - Marketing/Vertrieb/Marktforschung, - Personalwirtschaft, - Rechnungswesen/Controlling, - Finanzierung, - Informationsmanagement/IT/Multimedia, - Kommunikation, - Organisation, - Medienwirtschaft/Medienproduktion, - E-Business.

Voraussetzungen im Fachbereich Sozial- & Kulturwissenschaften:

 
Studiengang: Bachelor Sozialarbeit/Sozialpädagogik
 
Ein 6-wöchiges Vorpraktikum in Vollzeit im sozialpflegerischen und/oder betreuerischen Bereich stellt eine Zugangsvoraussetzung dar. Alternativ kann das Praktikum auch in Teilzeit bei einer Arbeitszeit von mindestens 50 % der regelmäßigen Vollzeit-Arbeitszeit in der Einrichtung erbracht werden, die Gesamtlaufzeit verlängert sich entsprechend.
 
Studiengang: Bachelor Kindheitspädagogik und Familienbildung
 
Zur Aufnahme des Studiums ist ein Vorpraktikum von 6 Wochen Dauer (Vollzeit) bzw. in Ausnahmefällen ein Teilzeit-Praktikum von 12 Wochen (Wochenarbeitszeit mindestens 50%) nachzuweisen. Das Praktikum muss im Tätigkeitsbereich der Kindheitspädagogik bzw. der Familienbildung erbracht werden und ist in Institutionen zur außerschulischen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter von 0-14 Jahren und in Einrichtungen der Familienbildung in öffentlicher oder freier Trägerschaft abzuleisten.
 
Als Praktikum werden beispielsweise Tätigkeiten in den folgenden Bereichen anerkannt: Jugendeinrichtungen, institutionalisierte Kinderbetreuung, Behindertenwerkstätten etc. Einschlägige Berufstätigkeiten oder praktische Tätigkeiten während einer schulischen Berufsausbildung können ggf. angerechnet werden. Das Praktikum muss folgende Tätigkeiten umfassen:
 
·         Einsicht in die Aufgabengebiete der Sozialarbeit/Sozialpädagogik; vertiefendes Kennenlernen mindestens eines Arbeitsfeldes
·         Kennenlernen von Organisation und Funktion der Praktikumsstelle
·         Kennenlernen von Mitteln und Methoden der Arbeit durch Übernahme kleiner Teilaufgaben aus dem jeweiligen Praxisfeld, dazu sollten auch Verwaltungsaufgaben gehören
·         Teilnahme an Dienst- und Arbeitsbesprechungen der Praxisstelle
 
Es kann in allen Einrichtungen von Trägern der Jugend-, Sozial- und Gesundheitshilfe, bei Einrichtungen der Kirche und bei Trägern außerschulischer Bildungsarbeit abgeleistet werden, sofern gesichert ist, dass die überwiegende Tätigkeit in der Sozialen Arbeit liegt. Einschlägige Ausbildungs- und Berufstätigkeiten (auch Bundeswehr- oder Zivildienstzeiten) werden auf die Praktika angerechnet. Abgeleistete Praktika, die zur Erlangung der Fachhochschulreife notwendig waren, werden ebenfalls auf die besonderen Einschreibungsvoraussetzungen angerechnet, wenn sie in den beschriebenen Bereichen absolviert wurden.
 
Ehrenamtliche Tätigkeiten, die mit weniger als 50 % der regulären Wochenarbeitszeit absolviert wurden, können nicht anerkannt werden, unabhängig vom Tätigkeitsbereich. Dies gilt auch für den Fall, dass der Tätigkeit über einen längeren Zeitraum nachgegangen wurde. Um Missverständnisse zu vermeiden, welche Tätigkeiten einschlägig im Sinne des Vorpraktikums sind, finden Sie hier Beispiele von Tätigkeiten, die nicht als Vorpraktikum anerkannt werden:
 
·         Lehrtätigkeiten (z.B. Englischunterricht im Ausland) und Nachhilfe
·         Pflegerische Tätigkeiten (z.B. Pflegepraktika im Krankenhaus)
·         Erziehungszeiten
·         Hauswirtschaftliche Tätigkeiten (z.B. Speisenzubereitung in stationären Einrichtungen der Altenhilfe)
·         Fahrdienste (z.B. Krankentransporte)
·         Übersetzungstätigkeiten (z.B. in der Flüchtlingsarbeit)
·         Medizinische Versorgung (z.B. Rettungssanitäter/Unfallhilfe)
 
Sollten Sie im Rahmen Ihrer praktischen Tätigkeiten teilweise diese Aufgaben übernommen haben, ist dies kein Problem. Sollten Sie jedoch überwiegend oder gar ausschließlich diese Aufgaben übernommen haben, kann die praktische Tätigkeit nicht angerechnet werden!

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​Bei​ Fragen rund um das Vorpraktikum kontaktieren Sie bitte das jeweilige Studienbüro – S​tudierenden-Support:

hs-duesseldorf.de/studienbueros​


​Musterbescheinigung für das Vorpraktikum


​Musterbescheinigung​







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