Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

​In zulassungsbeschränkten Studiengängen übersteigt die Bewerberzahl regelmäßig jedes Semester die freien Kapazitäten. Das erfordert eine Zuteilung der vorhandenen Plätze nach bestimmten Rangkriterien (Note/NC, Wartezeit). Diese Zuteilung erfolgt im sogenannten Zulassungsverfahren, das nach Ende der Bewerbungsfrist beginnt. Bei Studiengängen, die über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) vergeben werden, spricht die Hochschule Düsseldorf im Wintersemester ab ca. 23. Juli und im Sommersemester ab ca. 23. Januar Zulassungsangebote über die Plattform hochschulstart.de​ aus.


In zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen sollten Sie für das Wintersemester im August und im Sommersemester im Februar eine Rückmeldung erhalten, die entweder Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid genannt wird. Ein Ablehnungsbescheid bedeutet leider, dass wir Ihnen keinen Studienplatz anbieten können. Im anderen Falle jedoch erhalten Sie einen Zulassungsbescheid. Damit bieten wir Ihnen einen Studienplatz an, den Sie nur noch annehmen müssen. Mit dem Zulassungsbescheid erhalten Sie u.a. den Termin für die Einschreibung (Immatrikulation).


Sollten Sie in der Koordinierungsphase des DoSV kein Zulassungsangebot erhalten haben, können Sie sich im Rahmen des koordinierten Nachrückens bewerben. Die Bewerbung erfolgt direkt über hochschulstart.de. Weitere Studienplatzangebote finden Sie auch über die  Studienplatzbörse