Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

Beurlaubung

​​​​​​​Auf Antrag können Studierende beurlaubt werden, wenn ein wichtiger Grund nachgewiesen wird. Die Beurlaubung muss bis zum Vorlesungsbeginn​ des Semesters, für das die Beurlaubung gelten soll, im Studienbüro beantragt werden.

Wichtige Gründe sind insbesondere:

  • Schwangerschaft 
  • Erziehung von Kindern im Sinne des § 25 Absatz 5 BAföG bis zur Vollendung des  18. Lebensjahres
  • Pflege und Versorgung naher Angehöriger
  • Krankheit
  • Ableistung eines freiwilligen Dienstes (BFD, FÖJ, FSJ)
  • freiwillige, hinsichtlich des Studiums förderliche praktische Tätigkeit​ bei Befürwortung durch den Fachbereich
  • Abwesenheit vom Hochschulort im Interesse der Hochschule oder wegen der Mitarbeit an einem Forschungsvorhaben
  • ​Gründung eines Unternehmens 

Die Beantragung von Beurlaubungen ab dem Wintersemester 2024/2025 erfolgt über den HSD e​Campus.

Dem Antrag müssen entsprechende Nachweise über den Grund der Beurlaubung beigefügt werden, die online hochzuladen sind.

Falls Sie der Meinung sind, es liegen sonstige wichtige Gründe von gleicher Bedeutung vor, die nicht explizit aufgeführt sind, informieren Sie sich gerne im Studienbüro (Studentische Angelegenheiten) dazu und stellen ggf. einen formlosen Antrag mit entsprechenden Nachweisen.​

Die Beurlaubung erfolgt in der Regel für die Dauer eines Semesters und ist bei möglicher Fortsetzung jeweils im Rückmeldezeitraum erneut zu beantragen. Für das erste Fachsemester ist eine Beurlaubung nur unter eingeschränkten Voraussetzungen möglich.​

Während der Beurlaubung sind Studierende nicht berechtigt, Prüfungen abzu​legen. Eine Ausnahme besteht dazu bei Kindererziehung und Pflege. 

Eine nachträgliche Beurlaubung ist nicht möglich.

​Für alle Beurlaubten entfällt der Beitrag für das Deutschlandsemester-Ticket. Ein Semesterticket kann nicht erworben werden.