Studienplatzvergabe über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV)
Die Studienplätze in den meisten Bachelorstudiengängen der Hochschule Düsseldorf werden über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) vergeben. In diesem Verfahren wird die Studienplatzvergabe unter allen am DoSV teilnehmenden Hochschulen koordiniert mit dem Ziel, die Studienplatzvergabe zu optimieren und für Bewerberinnen und Bewerber transparenter zu gestalten. Bewerberinnen und Bewerber sollten dabei die folgenden Hinweise beachten. Sie finden zudem auch Informationen in der DoSV-Checkliste.
Bewerbungsphase
Für die Bewerbung in einem DoSV-Studiengang an der Hochschule Düsseldorf müssen Sie sich als Bewerberin oder Bewerber zuerst bei hochschulstart.de registrieren, um dort Ihre BID (Bewerberidentifikationsnummer) und BAN (Bewerberauthentifizierungsnummer) zu erhalten. Anschließend registrieren Sie sich im Bewerbungsportal der HSD und geben in Ihrem Bewerber-Account eine Bewerbung für den gewünschten Studiengang ab. Zu Beginn der Bewerbung müssen Sie Ihre BID-BAN-Kombination hinterlegen. Die Bewerbungsphase für das Wintersemester beginnt an der HSD ab ca. Mitte Mai und endet am 15. Juli. Für das Sommersemester ab ca. Ende November und endet am 15. Januar des folgenden Jahres. Den genauen Bewerbungsstart können Sie der Hauptseite des HSD eCampus entnehmen.
Koordinierungsphase
Auf die Bewerbungsphase folgt die Koordinierungsphase. Innerhalb der Koordinierungsphase wird durch die Hochschulen ermittelt, ob Sie Zulassungsangebote für Ihre Bewerbungen erhalten können. Dazu erstellen die Hochschulen für jeden Studiengang sogenannte Ranglisten, auf denen alle Bewerbungen erfasst und schließlich anhand verschiedener Kriterien (z.B. der Durchschnittsnote oder der Wartezeit) in eine Reihenfolge gebracht werden. Diese Ranglisten werden an das DoSV übermittelt und dienen dann als Grundlage zur Verteilung der Zulassungsangebote für die jeweilige Hochschule. Entscheiden Sie sich für ein Zulassungsangebot im DoSV, werden die Zulassungsangebote aller anderen Hochschulen und Ihre übrigen Bewerbungen gelöscht und somit nichtig. Diese Phase erstreckt sich über mehrere Wochen und wird dabei mithilfe von vier Koordinierungsregeln (s. weiter unten) gesteuert.
Phase des Koordinierten Nachrückens
Nach der Koordinierungsphase kann die Phase des Koordinierten Nachrückens stattfinden. Ob ein Studiengang am Nachrücken teilnimmt, entscheidet die Hochschule unmittelbar vor dieser Phase.
Bewerber*innen, die in der Koordinierungsphase noch keine Zulassung erhalten haben, können über einen ihnen zugesandten Link in einem Zeitraum von 72 Stunden ihren Wunsch zur Teilnahme am "Koordinierten Nachrücken" für einzelne Studienangebote erklären, für die sie sich beworben und die Bewerbung nicht zurückgezogen haben. Die noch verbliebenen Plätze werden anhand der aus der Koordinierungsphase vorliegenden Ranglisten vergeben. Falls diese bereits ausgeschöpft sind (also keine Bewerbungen mehr enthalten), werden die letzten verfügbaren Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die vorher nicht am Hauptverfahren teilgenommen haben. Dies geschieht dann per Los. Mit Ende des Koordinierten Nachrückens ist die Studienplatzvergabe dann beendet.
Während der gesamten Dauer des Verfahrens können Sie den Stand Ihrer Bewerbungen im DoSV-Portal mitverfolgen und haben so spätestens am Ende der dritten Phase ein eindeutiges Ergebnis zu Ihren Bewerbungen vorliegen.
Für angenommene Angebote oder aber auch für durch die Koordinierungsregeln zugewiesenen Studienplätze erhalten Sie dann einen Zulassungsbescheid, der Ihnen von der HSD ausschließlich elektronisch im Posteingang Ihres Bewerber-Accounts im HSD eCampus zur Verfügung gestellt wird.
Informationen zu den Vergaberegeln finden Sie unter NC & Wartesemester.
Die 4 Koordinierungsregeln
- Wenn nur genau eine aktive Bewerbung im DoSV vorliegt und diese auch im zulassungsfähigen Bereich der entsprechenden Rangliste erfasst ist, wird ein Zulassungsangebot ausgesprochen und sofort in eine Zulassung umgewandelt. Der Bewerbungsprozess ist damit erfolgreich abgeschlossen.
- Wenn mehrere aktive Bewerbungen im DoSV vorliegen und alle von ihnen im zulassungsfähigen Bereich der entsprechenden Ranglisten erfasst sind, werden die jeweiligen Zulassungsangebote ausgesprochen. Anschließend wird das am höchsten priorisierte Zulassungsangebot in eine Zulassung umgewandelt, niedriger priorisierte Bewerbungen entfallen. Der Bewerbungsprozess ist damit erfolgreich abgeschlossen.
- Wenn mehrere aktive Bewerbungen im DoSV vorliegen und mindestens zwei davon im zulassungsfähigen Bereich erfasst sind, während andere Bewerbungen zu diesem Zeitpunkt nicht im zulassungsfähigen Bereich liegen, so werden die jeweils möglichen Zulassungsangebote ausgesprochen. Es entfällt das niedriger priorisierte Zulassungsangebot während das höher priorisierte Zulassungsangebot und die bisher nicht im zulassungsfähigen Bereich liegenden Bewerbungen bestehen bleiben. Der Bewerbungsprozess dauert weiter an, weil noch Bewerbungen vorliegen, für die potentiell noch Zulassungsangebote ausgesprochen werden können. (Natürlich können Sie auch an dieser Stelle das verbliebene Angebot selbst annehmen und den Bewerbungsprozess so eigenständig erfolgreich beenden.)
- Wenn im Koordinierten Nachrücken mindestens eine Bewerbung im zulassungsfähigen Bereich der entsprechenden Rangliste(n) liegt, so wird für diese Bewerbung ein Zulassungsangebot ausgesprochen und sofort in eine Zulassung überführt. Sie sollten daher nur Studiengänge für das koordinierte Nachrücken markieren, die Sie auch wirklich antreten möchten.
Priorisierung
Bitte beachten Sie, dass dem Thema Priorisierung im Zusammenspiel von zulassungsbeschränkten und zulassungsfreien Studiengängen eine besondere Rolle zukommt. Im Verlauf der Koordinierungsphase kann es durch die Freigabe von Ranglisten und das Ausscheiden anderer Bewerber*innen jederzeit zu einem Zulassungsangebot für eine Ihrer Bewerbungen kommen. Bei mehr als einem Angebot greifen unverzüglich die Koordinierungsregeln, was entscheidende Auswirkungen haben kann. Bei zwei Zulassungsangeboten scheidet dasjenige für die niedriger priorisierte Bewerbung augenblicklich und unwiderruflich aus dem Verfahren aus (während Bewerbungen ohne entsprechendes Angebot natürlich erhalten bleiben). Bei eng aufeinander folgenden Zulassungsangeboten kann dies dazu führen, dass von Ihren Bewerbungen binnen kürzester Zeit nur noch die Bewerbung mit der höchsten Priorität übrig bleibt, die umgehend in eine Zulassung umgewandelt wird.
Sie sollten Ihre Bewerbungen möglichst bis zum 22.01. (für ein Sommersemester) bzw. 22.07. (für ein Wintersemester) priorisieren.
Grundsätzlich gilt
Sobald Sie ein Angebot angenommen haben oder eine automatische Zulassung erhalten haben, stellt Ihnen die Hochschule Düsseldorf innerhalb von 2-3 Werktagen den Zulassungsbescheid elektronisch im Posteingang Ihres Bewerber-Accounts im HSD eCampus zur Verfügung. Sie werden zudem aufgefordert, eine Online-Immatrikulation im HSD eCampus innerhalb der im Zulassungsbescheid benannten Frist durchzuführen. Die Frist zur Durchführung der Online-Immatrikulation im Zulassungsbescheid ist für die Platzannahme zwingend einzuhalten. Ein Versäumnis der Frist hat den Verlust der Zulassung zur Folge und eine Bewerbung ist für am DOSV-teilnehmende Studiengänge in diesem Verfahren dann nicht mehr möglich.