Die Akkreditierung stellt ein im deutschen und europäischen Hochschulraum etabliertes Verfahren externer Qualitätssicherung für Bachelor- und Masterstudiengänge dar. Die HSD akkreditiert sämtliche Studiengänge im Wege der Programmakkreditierung und arbeitet hierfür mit verschiedenen Akkreditierungsagenturen zusammen. Maßgeblich für Inhalt und Ablauf der Akkreditierungen sind die
Studienakkreditierungsverordnung (StudakVO) und der
Studienakkreditierungsstaatsvertrag.
Im Rahmen der gesetzlich durchzuführenden Akkreditierungsverfahren wird jeder Studiengang durch fachaffine Gutachter*innen auf seine fachlich-inhaltliche Konsistenz hin überprüft. Darüber hinaus wird die Umsetzung formaler Kriterien geprüft. Maßgeblich für die Vergabe von Akkreditierungen ist die
Stiftung Akkreditierungsrat. Diese veröffentlicht alle Akkreditierungsentscheidungen in ihrer
Datenbank. Dort kann auch der derzeitig gültige Status aller Akkreditierungen an der Hochschule Düsseldorf eingesehen werden.
Wir unterstützen die Fachbereiche insbesondere bei der Vorbereitung und Durchführung von Akkreditierungsverfahren, unter anderem mit folgenden Angeboten:
- Beratung bei der konzeptionellen Er- oder Überarbeitung von Studiengängen,
- Beratung, Vorbereitung und Durchführung von hochschulinternen Genehmigungsverfahren bei der Einrichtung von neuen Studiengängen,
- Unterstützung bei der Auswahl und Beauftragung einer Agentur,
- Beratung bei der Erstellung des Selbstberichts und anderer akkreditierungsrelevanter Dokumente (Modulhandbuch, Diploma Supplement, Qualifikationsziele etc.),
- formale Vorprüfung der Akkreditierungsunterlagen (vor Einreichung bei der Agentur),
- Begleitung der Vor-Ort-Begehung,
- Unterstützung bei der Auflagenumsetzung,
- Durchführung von Curricularworkshops zur strukturierten Begleitung von (Re)Akkreditierungsverfahren.
Die Hochschule Düsseldorf gehört zu den Mitgliedshochschulen der Akkreditierungsagentur AQAS.