Zugangsvorausetzungen
Zugangsvoraussetzung für den MA Empowerment Studies ist ein Bachelorabschluss (oder ein vergleichbarer Hochschulabschluss) in einem gesellschaftswissenschaftlichen Studiengang (insbesondere Soziale Arbeit, Sozialwissenschaften, Soziologie, Politikwissenschaft, Pädagogik). Hier nicht genannte Studiengänge werden im Hinblick auf ihre inhaltliche Einschlägigkeit individuell geprüft.
Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die eine Gesamtnote des qualifizierenden Bachelorabschlusses gleich oder besser als 2,5 nach dem deutschen Notensystem aufweisen.
Der Abschluss muss grundsätzlich 210 ECTS umfassen. Studieninteressierte mit einem Bachelorabschluss mit 180 ECTS können sich aber dennoch bewerben. Im Falle einer Zulassung können sie mit der Auflage zugelassen werden, 30 ECTS nachzuholen. Zum Zeitpunkt der Bewerbung oder des Studienbeginns müssen jedoch noch keine Leistungen zur Erfüllung dieser Auflage vorgewiesen werden!
Eine Bewerbung mit vorläufiger Abschlussnote ist möglich, Informationen dazu finden Sie unter: hs-duesseldorf.de/bewerbungsablauf.
Sprachnachweis Deutsch
Es sind deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen.
Vom Nachweis der Deutschkenntnisse sind Bewerbende befreit, die die Hochschulzugangsberechtigung (=Schulabschluss) oder den qualifizierenden Bachelorabschluss in Deutschland bzw. in einem deutschsprachigen Bildungs- bzw. Studiengang erworben haben.
Wenn Sie den Schulabschluss und den Bachelorabschluss im Ausland erworben haben, beachten Sie bitte die Informationen des International Office der HSD zum Nachweis der Deutschkenntnisse: hs-duesseldorf.de/deutschkenntnisse.
Auswahlverfahren
Soweit es mehr Bewerbungen von Studieninteressierten gibt, welche die Zugangsvoraussetzung erfüllen, als Studienplätze zur Verfügung stehen, findet ein Auswahlverfahren statt. Es dient dazu, aus den Bewerber*innen, die den MA Empowerment Studies grundsätzlich studieren könnten, diejenigen auszuwählen, die aufgrund ihrer Motivation, Vorkenntnisse und Erfahrungen besonders gut für dieses Studium geeignet sind. Die Bewerbungen werden dazu von einer Kommission, bestehend aus drei bis fünf Vertreter*innen aus Studiengangsleitung/-koordination und hauptamtlich Lehrenden des Masterstudiengangs, bewertet. Diese Bewertung (49%) bildet gemeinsam mit der Abschlussnote des Erststudiums (51%) die sogenannte Verfahrensnote, nach der die Rangliste zur Zulassung erstellt wird.
Hier finden Sie:
Die Prüfungsordnung