Mittelzuweisung des Landes
Das Land NRW hat 2011 erstmals QV-Mittel bereitgestellt. Seit 2021 stehen jährlich 300 Millionen Euro zur Verfügung. Die Hochschulen erhalten ihre Zuweisungen auf Grundlage ihres Anteils an Studierenden innerhalb der 1,5-fachen Regelstudienzeit in NRW. Maßgeblich ist dabei die amtliche Studierendenstatistik des jeweils vorherigen Wintersemesters, die i.d.R im dritten Quartal des Jahres vorliegt, in dem das Wintersemester endet. Im Jahr 2025 wurden der HSD rund 6,7 Mio. Euro zugewiesen.
Hochschulinterne Mittelverteilung
Die Hochschule Düsseldorf verteilt die QV-Mittel hochschulintern anhand des folgenden Schlüssels:
- 65% werden den Fachbereichen pauschal zur Verfügung gestellt.
- 30% stehen für fachbereichsübergreifende, zentrale Maßnahmen zur Verfügung.
- 5% sind als Overhead einzuplanen.
Verteilungskriterium der Fachbereichsmittel
Die interne Mittelverteilung der Fachbereichsmittel erfolgt analog zu dem Modell des Landes nach der 1,5-fachen Regelstudienzeit.