Zugangsvorausetzungen
Hochschulzugangsberechtigung
Für ein Studium an der Hochschule Düsseldorf benötigen Sie die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die Fachhochschulreife. Die vollständige Fachhochschulreife wird in der Regel durch einen schulischen und einen praktischen Teil (in Form eines entsprechenden Praktikums oder einer Berufsausbildung) erworben. Mehr zur Fachhochschulreife finden Sie hier. Zudem ist der Zugang mit
beruflicher Qualifikation möglich.
Eignungsprüfung
Eine Zugangsvoraussetzunge für diesen Studiengang ist eine erfolgreich absolvierte künstlerisch-gestalterische Eignungsprüfung. Die Eignunsgprüfung findet einmal jährlich statt. Für die Teilnahme daran müssen Sie sich fristgerecht anmelden. Informationen zur Eignungsprüfung finden Sie im Info-Blatt.
Aktuelle Informationen:
Das Verfahren zur Feststellung der künstlerisch-gestalterischen Eignung (Eignungsprüfung) 2025 ist abgeschlossen.
Die Anmeldung für die Teilnahme an der Eignungsprüfung 2026 startet voraussichtlich im November 2025.
Wenn Sie Fragen zum Ablauf und Abwicklung der Eignungsprüfung haben, steht Ihnen der Fachbereich Design zur Verfügung: ba-eignung.design@hs-duesseldorf.de.
Hinweise zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung im Fachbereich Design
Das Verfahren
Das Verfahren zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung bzw. der besonderen künstlerisch-gestalterischen Eignung erfolgt anhand:
- einer Hausaufgabe,
- mindestens zehn Arbeitsproben
- und der Präsentation dieser Arbeiten mit Kolloquium.
Über das Ergebnis der Eignungsprüfung erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid mit Ihrer Note.
Die Anforderungen- visuelle Umsetzung einer persönlichen Interpretation der Aufgabenstellung mittels selbstgewählter zwei- und/oder dreidimensionaler Medien,
- selbstständige Bearbeitung,
- Präsentation der Hausaufgabe im Kolloquiumdas besondere Interesse für den gewählten Studiengang zeigen,
- Präsentation der Arbeitsprobem zu selbstgewählten Themen im Kolloquium.
Was die Auswahlkommission bewertet- in welchem Maß Sie befähigt sind, gestalterische Probleme zu erkennen, Lösungswege zu finden und Lösungen zu realisieren,
- Ihre Fähigkeiten zur ästhetischen Wahrnehmung, zur Vorstellungskraft und zum Darstellungsvermögen,
- Ihre Eigenständigkeit in der Wahl des Themas für die Arbeitsproben,
- gestalterische Qualität und Intensität in der Umsetzung der Hausaufgabe und der Arbeitsproben,
- das besondere Interesse für den gewählten Studiengang.
Formelle Hinweise- Die Anmeldung für die Eignungsprüfung ist nicht mit der Bewerbung zum eigentlichen Studienplatz gleichzusetzen.
- Die erfolgreich absolvierte Eignungsprüfung bedeutet nicht, dass man einen Studienplatz erhalten hat.
- Nach einer erfolgreich abgelegten Eignungsprüfung muss zwingend noch eine Bewerbung zum eigentlichen Studienplatz erfolgen. S. Bewerbung.
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Praktikum
Zur Aufnahme des Studiums ist der Nachweis eines zwölfmonatigen Praktikums in einem handwerklich-gestalterischen Bereich erforderlich. Dieses Praktikum kann auch in unterschiedlichen zeitlichen Blöcken mit einer Mindestdauer von je 3 Monaten und in unterschiedlichen beruflichen Feldern abgeleistet werden. Der Nachweis muss zur Einschreibung (spätestens zum 30.09. des Jahres) vorliegen.
Allgemein gültige Informationen zum Vorpraktikum an der HSD finden Sie unter hs-duesseldorf.de/vorpraktikum. Bei weiteren Fragen zum Vorpraktikum wenden Sie sich an den dort genannten Kontakt.
Sprachnachweis Deutsch
Es sind deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen.
Vom Nachweis der Deutschkenntnisse sind Bewerbende befreit, die die Hochschulzugangsberechtigung (=Schulabschluss) in Deutschland bzw. in einem deutschsprachigen Bildungsgang erworben haben.
Wenn Sie den Schulabschluss im Ausland erworben haben, beachten Sie bitte die Informationen des International Office der HSD zum Nachweis der Deutschkenntnisse: hs-duesseldorf.de/deutschkenntnisse.
Prüfungsordnung
Alle Zugangsvoraussetzungen finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnungen des Fachbereichs Design finden Sie hier. Bitte beachten Sie, sofern verzeichnet, auch die die Prüfungsordnungen ergänzenden Änderungssatzungen.