Büros max. 19 °C
Vom 1. September 2022 an durften Büros oder Seminarräume in öffentlichen Gebäuden nur noch auf höchstens 19°C geheizt werden. Dies regelte die EnSikuMaV, eine Verordnung des Bundes, die am 15. April 2023 endete.
Die Raumtemperatur wurde zentral vom Gebäudemanagement geregelt.
Unbeheizte Flure
Flure durften vom 1. September 2022 an in öffentlichen Gebäuden grundsätzlich nicht mehr beheizt werden. Der Frostschutz (= 7°C max.) war allerdings gewährleistet durch die Flur-Heizkörper. Auch dies regelte die EnSikuMaV, eine Verordnung des Bundes, die am 15. April 2023 endete.
Lackierkabine
In der Lackierkabine in Gebäude 6 kommt Erdgas zum Einsatz, um kalte Zuluft zu beheizen. Das ist erforderlich für die Lackierung, da der Lack sonst Blasen wirft und keine glatte Oberfläche entsteht. Um Erdgas zu sparen, wurden die Lackierungen auf Handbetrieb umgestellt.