Auftragsforschung an der Hochschule Düsseldorf
Auftragsforschung beinhaltet die Tätigkeit im Rahmen eines Forschungsprojektes, welches von Dritten in Auftrag gegeben wurde. Dieser bestimmt die Ziele des Projektes und erhält i.d.R. die Schutz- & Patentrechte die während der Forschungsarbeit entstanden sind.
Wenn Sie Forschungsarbeiten für Dritte (Unternehmen, Forschungsinstitutionen etc.) durchführen möchten, klären Sie bitte zunächst mit uns, ob es sich um ein hoheitliches oder wirtschaftliches Projekt handelt. Die endgültige Entscheidung über die Zuordnung des Projektes erfolgt in Zusammenarbeit mit unserer Juristin.
Bitte denken Sie daran, bereits in der Planungsphase Ihr Drittmittelprojekt anzuzeigen, indem Sie die Drittmittelanzeige ausfüllen und über Ihr Dekanat an den Vizepräsidenten für Forschung und Transfer schicken. Nähere Informationen zum Thema Drittmittelprojekte, finden sie hier.
Bevor die finanziellen Rahmenbedingungen nicht verwaltungsintern geklärt wurden, vermeiden Sie bitte Verhandlungen über die Höhe einer möglichen Auftragsvergütung mit dem Auftraggeber. Für die Budgetplanung bzw. Kostenkalkulation steht Ihnen ein Excel-Kalkulator zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass die Kostenkalkulation eine Gemeinkostenpauschale (Overhead) beinhalten muss. Aufträge sowie Dienstleistungen im Rahmen des Wissens- und Technologietransfer sind außerdem grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig.
In der Regel muss zunächst geklärt werden, welche Art der Vertragsabwicklung zwingend erforderlich wird. Ebenfalls muss im Einzelfall evtl. ein, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmter Vertrag, nach den üblichen Standards und gängigen Vertragsmustern, in enger Zusammenarbeit mit Ihnen, angefertigt werden.
Wir stellen folgende Standardvorlagen zur Verfügung:
Zu Kooperationsverträgen hat das Dezernat mehrere Muster vorliegen. Sprechen Sie uns bei Bedarf einfach an!
Die Bearbeitung erfolgt dezernatsübergreifend. Alle Verträge verlangen eine rechtlich verbindliche Unterschrift der Hochschulleitung, die in diesem Fall vom Vizepräsident für Forschung und Transfer geleistet wird. Bitte kalkulieren Sie den entsprechenden zeitlichen Aufwand hierfür ein.
Alle Angebots- bzw. Vertragsunterlagen werden von uns an den potentiellen Auftraggeber verschickt.
Das Projekt kann starten, sobald die Auftragserteilung durch den Auftraggeber vorliegt bzw. ein Forschungsvertrag von den Vertragsparteien unterzeichnet vorliegt. Sie erhalten von uns eine Mitteilung hierüber.
Die weitere Betreuung des Projektes (finanzielle Abwicklung u. a.) erfolgt im Dezernat Finanzen.