Sprache ist nicht das einzige Instrument zur Schaffung und Etablierung einer geschlechter-gerechten Umwelt. Ihre grundsätzlich gendersensible und anerkennende Anwendung ist jedoch ein wesentliches Mittel, die Absicht und den Willen, einen diskriminierungsfreien Raum zu schaffen, handelnd umzusetzen und damit die Atmosphäre und die sich in ihr artikulierende Institutionskultur nachhaltig zu verändern.
Die sprachliche Repräsentation aller Angesprochenen ist die Bedingung ihrer Ansprache – ein ›Mitmeinen‹ erfordert immer eine Transformationsleistung der Mitgemeinten (aber nicht Mitgenannten) und schließt deren Erfahrungswerte und Weltsichten dezidiert aus.
Eine geschlechtergerechte Sprache spricht alle Geschlechter – auch jenseits normativer Kategorisierung – direkt und persönlich an. Sie nimmt die oft unterschiedliche soziale Realität wahr und gibt die diversen Erfahrungen und Möglichkeiten wieder. Um ihre Nutzung – im Sinne unserer demokratischen Pflicht* und unseres institutionellen Auftrags – zu erleichtern, haben wir einige Hinweise zusammengestellt.
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Aufforderung zur Verwendung geschlechtergerechter Sprache an der Hochschule Düsseldorf
*§4 LGG/Sprache: Gesetze und andere Rechtsvorschriften tragen sprachlich der Gleichstellung von Frauen und Männern Rechnung. In der internen wie externen dienstlichen Kommunikation ist die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu beachten. In Vordrucken sind geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen zu verwenden. Können diese nicht gefunden werden, sind die weibliche und die männliche Sprachform zu verwenden.