Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

​​​​Demokratie verwirklichen 


Demokratie ist die gleichberechtigte Teilhabe am Gestaltungsprozess von Gesellschaft, die auf dem Boden einer allgemeinen Chancengleichheit gedeihen kann. Chancengleichheit bezeichnet die gleichmäßige Verteilung von Ressourcen, z. B. ein angestrebtes Bildungsziel zu erreichen, hierfür Zeit nutzen zu können oder Geld zur Verfügung zu haben.

Die Hochschule als Teilöffentlichkeit und Ort, an dem technische und soziale Innovationen entstehen, muss jene Diversität an persönlichen Hintergründen ermöglichen, aus der heraus sich Chancengleichheit verwirklichen kann.
Auf dem Weg zu diesem Ziel wird die Hochschule als gesellschaftliche Akteurin glaubwürdiger. Ihre Studierenden und Mitarbeitenden werden selbstbewusster, selbstsicherer und souveräner im Umgang mit Anderen.

Um die angestrebte Hochschule zu schaffen, in der Chancengleichheit selbstverständlich ist, erfolgt eine Sensibilisierung aller Mitglieder für aktuelle Problematiken erfolgen.

Die Grundlage dafür ist eine sukzessive, konsequente Modernisierung der Strukturen, der Einsatz zeitgemäßer didaktischer Methoden, intensives Networking und ausgleichende Maßnahmen, da wo strukturelle Nachteile nivelliert werden müssen.
Werden diese Prämissen erfüllt, dann ist der Weg frei für die Erreichung und dauerhafte Sicherung hochschulischer Exzellenz auf Basis eines hohen Grades an Diversität.​
Wir verstehen uns als strategischen Partner aller Hochschulmitglieder im Streben nach einer zukunftsweisenden, demokratischen Hochschule.​​

Wir bewirken

  • Innovation
  • Qualität
  • Motivation
  • Heterogenität
  • Flexibilität
  • Offenheit
  • Gerechtigkeit

Wir unterstützen und beraten

  • …in allen Fragen der Geschlechtergerechtigkeit
  • …bei Projekten zur Modernisierung der Institution im Sinne gesteigerter Diversität
  • bei der Konzeption und Umsetzung von Projekten auf allen im Gender Diversity Action Plan (GDAP) und seinen fachbereichsspezifischen Module (GDAM) definierten Handlungsebenen
  • …bei der Finanzierung (Drittmittel) der o.g. Projekte

Rechtsgrundlagen

Landesgleichstellungsgesetz (LGG)
Hochschulrecht (HG NRW)
Gleichbehandlungsgesetz (AGG)