Das Ehrenbürgerrecht geht auf die Französische Revolution zurück. Im August 1792 beschloss die französische Nationalversammlung, den Titel eines Französischen Ehrenbürgers an 17 bedeutende Persönlichkeiten Europas zu verleihen, die sich als Ausländer für die Freiheit und Humanität und die Bürger- und Menschenrechte Frankreichs eingesetzt hatten, u. a. auch an den Deutschen Friedrich Schiller.
Die Idee, eine Ehrenbürgerwürde an verdienstvolle Personen zu verleihen, fand schnell Anhänger und so sollen einige deutsche Städte diesen Titel bzw. ähnliche Ehrentitel damals bereits zeitgleich verliehen haben, so z.B. 1790 Saarbrücken und Hannover sowie 1795 Frankfurt am Main und Bremen.
Die Ehrenbürgerwürde war damals - und ist es auch heute noch - die höchste von einer Stadt oder einer Gemeinde zu vergebene öffentliche Anerkennung und Auszeichnung für eine Persönlichkeit, die sich in herausragender Weise um das Wohl der Bürgerinnen und Bürger oder das Ansehen der Stadt bzw. des Ortes verdient gemacht hat. Sie stellt eine ideelle und immaterielle Auszeichnung dar.
Die Stadt Düsseldorf hat seit 1856 28 Personen das Ehrenbürgerrecht verliehen. Der erste war im Jahre 1856, d.h. vor genau 160 Jahren, Friedrich Wilhelm Ludwig von Preußen. Er war Divisionskommandeur und ein bedeutender Kunstmäzen.
Aber nicht nur Städte oder Gemeinden – und vereinzelt auch Staaten – konnten diesen Titel vergeben, sondern auch die Universitäten hatten das Recht, eine Ehrenbürgerwürde zu verleihen, da sie im Mittelalter eine eigene, von ihrer Stadt unabhängige Jurisdiktion bildeten. Damit hatten sie auch die Befugnis, akademische Ehrungen zu vergeben.
An diese Tradition knüpft die Hochschule Düsseldorf an und verlieh im Mai 2016 als erste Düsseldorfer Hochschule die Ehrenbürgerschaft an
Burkhard Hirsch (ehemaliger Hochschulratsvorsitzender).
Die Verleihung der Ehrenbürgerwürde ist im Hochschulzukunftsgesetz NRW vom 16. September 2014 in Artikel 1 (Hochschulgesetz), § 9, Abs. 4 geregelt.