Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

​​​​​​​Die Hochschulverwaltung sorgt für die Erfüllung der Aufgaben der Hochschule in Planung, Verwaltung, und Rechtsangelegenheiten. Dabei hat sie auf eine wirtschaftliche und effektive Verwendung der Haushaltsmittel und auf eine wirtschaftliche Nutzung der Hochschuleinrichtungen hinzuwirken.

Auch die Verwaltungsangelegenheiten der Organe und Gremien der Hochschule werden ausschließlich durch die Hochschulverwaltung wahrgenommen. Sie unterstützt insbesondere die Dekaninnen und Dekane bei ihren Aufgaben.

Organisatorisch gliedert sich die Verwaltung in Dezernate und ihnen beigeordnete Teams sowie Stabsstellen. Im Rahmen der Ressortierung der Verwaltung werden die Dezernate von den jeweils verantwortlichen Vizepräsident*innen geleitet.

Für die Dezernate

sowie die Stabsstellen

ist dabei die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung, Dr. Kirsten Mallossek, verantwortlich.

 

Für das Dezernat Studium & Internationales, die Stabsstelle Innovation in​ der Hochschullehre, die Hochschulbibliothek, das Zentrum für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung (ZWEK) und das Institut für wissenschaftliche Weiterbildung (IWW) trägt der Vizepräsident für Studium, Lehre und Internationales, Dipl.Soz.Päd. Thomas Molck, die Verantwortung.

 

Das Dezernat Forschung & Transfer liegt im Verantwortungsbereich des Vizepräsidenten für Forschung und Transfer, Prof. Dr. Manfred Wojciechowski.

 

Das Dezernat Kommunikation & Marketing und die Stabsstelle Diversity sind direkt der Präsidentin der Hochschule, Prof D​r. Edeltraud Vomberg, zugeordnet.


 

Das Dezernat Organisations-, Qualitäts- und Campusmanagement, die Stabsstelle Informationssicherheit, die Stabsstelle HISinOne und die Campus IT ​zählen zu den Aufgabenbereichen des Vizepräsidenten für Organisations-, Qualitäts- und Digitalisierungsmanagement.

 

Darüber hinaus gibt es noch die Zentralen Einrichtungen. Diese sind Beratungs- und Serviceeinrichtungen, deren Angebote sich an alle Studierenden, aber auch an die Professorinnen und Professoren sowie die wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Beschäftigten richten. Hierzu gehören