Nach § 6 Abs. 2 des Hochschulzukunftsgesetzes beschließt das Ministerium zur Steuerung des Hochschulwesens auf der Grundlage vom Landtag gebilligter Planungsgrundsätze den Landeshochschulentwicklungsplan. Gegenstand des Landeshochschulentwicklungsplans können insbesondere Planungen betreffend ein überregional abgestimmtes und regional ausgewogenes Leistungsangebot, eine ausgewogene Fächervielfalt, die Studiennachfrage, die Auslastung der Kapazitäten sowie Fragen der Forschung sein.
Das MIWF hat dem Landtag erste Planungsgrundsätze vorgelegt. In Bezug auf die Stärkung des Fachhochschulen wird festgestellt:
Die Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen sollen gestärkt werden.
Ziel ist es, nach Auslaufen des Hochschulpakts ein Verhältnis von 40 zu 60 bei der Aufteilung der Aufnahmekapazitäten zwischen Fachhochschulen und Universitäten in Nordrhein-Westfalen zu erreichen.