Jährlich sterben ca. 30 bis 50 Menschen durch Stromunfälle in Deutschland. Die Anzahl der gemeldeten Elektroarbeitsunfälle sind erheblich und betrugen z. B. alleine bei der Berufsgenossenschaft BG ETM (Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse) in den letzten Jahren durchschnittlich über 3000 Fälle.
Rechtsgrundlage
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden.
DGUV Vorschrift 3 § 3 Grundsätze (2)Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, d. h. entsprechen sie nicht oder nicht mehr den elektrotechnischen Regeln, so hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird und, falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden.
Verantwortung der AGU-Führungskräfte
Die AGU-Führungskraft hat dafür Sorge zu tragen, dass ausschließlich sichere und geeignete Arbeitsmittel (zum Beispiel Anlagen, Maschinen, Geräte, Experimentiereinrichtungen und Bauteile) zum Einsatz kommen und diese regelmäßig gewartet/geprüft werden. Dies wird zuständigkeitsübergreifend für alle AGU-Führungskräfte mit der Gefährdungseinstufung Basic gewährleistet durch die Hausordnung, die Elektrofachkräfte des Gebäudemanagements und die zentrale Organisation und Durchführung der elektrischen Prüfungen. Es verbleibt lediglich eine Kontrollverantwortung der AGU-Führungskraft mit der Gefährdungseinstufung Basic.
Unterstützung der Hochschulleitung
Zentrale Organisation und Durchführung der elektrischen Prüfungen. Nähere Informationen finden Sie
hier.