GBU Handlungszyklus
Schritt 1: Vorbereiten
Die HSD hat eine externe Firma damit beauftragt, innerhalb der nächsten vier Jahre für jeden Raum der Hochschule eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) zu erstellen, die als Erstdokumentation den AGU Führungskräften zur Verfügung gestellt werden soll. In Absprache mit den Fachbereichen, Dezernaten und zentralen Einrichtungen wurden zu diesem Zweck räumliche Verantwortungsbereiche festgelegt.
Schritt 2: Ermitteln und analysieren
Die Gefährdungen werden durch die externe Firma gemeinsam mit der zuständigen AGU Führungskraft vor Ort ermittelt. Die Stabsstelle Arbeitssicherheit & Gesundheit koordiniert die Begehungen und nimmt zu allen Professor*innen und Führungskräften Kontakt auf, um individuelle Terminvereinbarungen zu ermöglichen.
Schritt 3: Beurteilen
Die vorgefundenen Gefährdungen werden durch die externe Firma gemeinsam mit der zuständigen AGU Führungskraft beurteilt und bewertet.
Schritt 4: Maßnahmen festlegen
Die externe Firma und die zuständige AGU Führungskraft legen gemeinsam geeignete Maßnahmen fest, um die ermittelten Gefährdungen zu beseitigen.
Schritt 5: Maßnahmen umsetzen und durchführen
Die zuständige AGU Führungskraft sorgt für die Realisierung der vereinbarten Maßnahmen.
Schritt 6: Wirksamkeit prüfen
Die durchgeführten Maßnahmen werden durch die zuständige AGU Führungskraft auf ihre Wirksamkeit geprüft und bei Bedarf werden Verbesserungen oder Korrekturen veranlasst.
Schritt 7: Fortschreiben
Die von der externe Firma erstellte GBU in Form einer Excel-Arbeitsmappe wird der zuständigen AGU Führungskraft übergeben. Mindestens einmal jährlich und spätestens bei Veränderungen der Arbeitssituation sorgt die zuständige AGU Führungskraft für die Fortschreibung der GBU. Im Rahmen der Fortschreibung wird der Handlungszyklus erneut in Gang gesetzt. Die verantwortliche Führungskraft kann sich bei Bedarf durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten lassen.