Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

​​​​​​LOOKISMUS

Lookismus beschreibt die Diskriminierung von Menschen, deren Körper nicht in die Vorstellung von dem passen, was als in einer Gesellschaft als „schön“ und „leistungsfähig“ gilt.
Lookismus tritt häufig in Verbindung mit anderen Diskriminierungsformen auf. So werden insbesondere Frauen und als weiblich wahrgenommene Personen intensiver über Äußerlichkeiten bewertet als Männer. Schönheitsnormen für Frauen sind in den Medien omnipräsent und wecken die Erwartung, dass diese ihr Äußeres durch Diäten, Sport oder den Erwerb von Produkten an das gängige Ideal anpassen.

Die gesellschaftliche Vorstellung von „Schönheit“ orientiert sich zudem an binären Geschlechterbildern. Menschen, die optisch nicht in die traditionelle Vorstellung von männlich und weiblich passen, sind daher häufig von Lookismus betroffen. Die gesellschaftliche Idealvorstellung von Körpern ist von Leistungsfähigkeit geprägt. Diese wird Menschen, die eine Behinderung oder chronische Erkrankung haben, oft abgeschrieben. Sie sind also ebenso in besonderen Maßen von Lookismus betroffen.
Zudem orientieren sich Schönheitsideale an weißen Menschen, weswegen auch BIPoCs Lookismus erfahren. Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gibt es keinen gesonderten Schutz für Menschen, die Lookismus erleben.
 

Quellen und mehr Informationen finden sich hier

Anlaufstellen in der HSD

Studierende können sich bei Diskriminierung bezogen auf das Aussehen im Rahmen ihres Studiums an das Erst- und Verweisberatungsnetzwerk oder an die Antidiskriminierungsbeauftragte wenden. Steht die Diskriminierung in Zusammenhang mit anderen Diskriminierungskategorien, wie zum Beispiel Sexismus, Ableismus oder Queerfeindlichkeit, können die entsprechenden autonomen AStA-Referate​ angesprochen werden. Gegen Diskriminierung, die sich zusätzlich auf obengenannte Merkmale richtet und von Beschäftigten ausgeht, kann auch eine interne Beschwerde im Rahmen der Richtlinie zu §13 AGG eingereicht werden.

Beschäftigte können sich bei Diskriminierung bezogen auf das Aussehen im Rahmen ihrer Tätigkeit an der HSD an Ansprechpersonen im Erst- und Verweisberatungsnetzwerk​ oder an die Antidiskriminierungsbeauftragte ​wenden. Steht die Diskriminierung in Zusammenhang mit anderen Diskriminierungsformen, wie Queerfeindlichkeit, Sexismus oder Ableismus und geht von Beschäftigten au, kann auch eine interne Beschwerde im Rahmen der Richtlinie zu §13 AGG​ eingereicht werden.
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Anlaufstelle außerhalb der HSD