RELIGIONSFEINDLICHKEIT
Diskriminierung aufgrund der Religion wird als Religionsfeindlichkeit bezeichnet. Laut Antidiskriminierungsstelle des Bundes sind insbesondere muslimische Frauen, die ein Kopftuch tragen, von Religionsfeindlichkeit betroffen. Zudem erleben auch jüdische Menschen in Deutschland häufig religionsbezogene Diskriminierung. Religionsfeindlichkeit tritt besonders oft dann auf, wenn ein die Zugehörigkeit zu einer Religion sichtbar ist, wie beim Tragen einer Kippa oder eines Kopftuchs oder beim Begehen religiöser Feiertage. Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sind alle anerkannten Religionen sowie konfessionslose Menschen vor Benachteiligung geschützt.
Quelle und mehr zum Thema findet sich hier
Anlaufstellen in der HSD
Studierende und Beschäftigte können sich bei der Erfahrung von Religionsfeindlichkeit im Rahmen ihres Studiums oder ihrer Tätigkeit an der HSD an Ansprechpersonen des
Erst- und Verweisberatungsnetzwerks oder an die Antidiskrimi
nierungsbeauftragte wenden. Gegen Diskriminierung, die von Beschäftigten ausgeht, kann auch eine interne Beschwerde im Rahmen der
Richtlinie zu §13 AGG eingereicht werden.
Anlaufstellen außerhalb der HSD