TRANS*, INTER* BZW. NICHT-BINÄR FEINDLICHKEIT
Diskriminierung aufgrund geschlechtlicher Identität betrifft vor allem trans*, inter*, nicht-binäre und alle anderen Personen, deren Geschlecht nicht in die Norm von Cis- und Endogeschlechtlichkeit passt. Mit Geschlechtsidentität ist eine empfundene Zugehörigkeit zu einem Geschlecht gemeint. Diese Zugehörigkeit kann übereinstimmend mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht sein oder auch nicht.
Als gängiger Begriff um die Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität zu bezeichnen, wird oft „Transphobie“ verwendet. „Phobie“ suggeriert, dass der Diskriminierung eine internalisierte Angst zugrunde liegt, gegen die sich nichts ausrichten lässt. Die Feindlichkeit gegenüber trans*, inter* und nicht-binären Menschen ist jedoch, wie jede andere Form der Diskriminierung, Ausdruck einer Haltung, die ablegbar ist. Diskriminierung von trans*, inter* und nicht-binären Menschen fällt im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz unter Diskriminierung aufgrund von Geschlecht.
Quellen und mehr Informationen finden sich hier
Anlaufstellen in der HSD
Studierende können sich bei Diskriminierung bezogen auf die Geschlechtsidentität im Rahmen ihres Studiums an das autonome Queerreferat des AStAs, an das Gender Diversity Action Team, an das Erst- und Verweisberatungsnetzwerk oder an die Antidiskriminierungsbeauftragte wenden. Gegen Diskriminierung, die von Beschäftigten ausgeht, kann auch eine interne Beschwerde im Rahmen der Richtlinie zu §13 AGG eingereicht werden.
Beschäftigte können sich bei Diskriminierung bezogen auf die Geschlechtsidentität im Rahmen ihrer Tätigkeit an der HSD an das Gender Diversity Action Team, an Ansprechpersonen im Erst- und Verweisberatungsnetzwerk oder an die Antidiskriminierungsbeauftragte wenden. Gegen Diskriminierung, die von Beschäftigten ausgeht, kann auch eine interne Beschwerde im Rahmen der Richtlinie zu §13 AGG eingereicht werden.
Anlaufstellen außerhalb der HSD