Die Vielfalt unter den Studierenden, Auszubildenden und Mitarbeiter*innen der Hochschule trägt zu einem facettenreichen und lebendigen Hochschulleben bei, bringt aber auch Verantwortung mit sich. Damit alle Hochschulangehörigen sich
gleichermaßen mit ihren persönlichen Stärken und Perspektiven entfalten und ihren Lern- und Arbeitsort mitgestalten können, muss der Zugang zu Chancen und Ressourcen
gerecht verteilt sein.
Heterogene Lebensbedingungen dürfen diesen Umstand nicht gefährden!
Ziel der Antidiskriminierungsstrategie der Hochschule ist es daher eine
Kultur des Hinsehens und der
Zivilcourage zu schaffen. Um das dafür nötige Verständnis von Diskriminierung zu vermitteln, sollen allen Hochschulangehörigen
Lernangebote zur Verfügung stehen, die es ihnen ermöglichen sich zu dem Themenbereich zu sensibilisieren.
Das zugrundeliegende Konzept für die Antidiskriminierungsstrategie kann hier eingesehen werden. Verfasst wurde es von Stefanie Dreismann.
Ein
Beratungs- und Beschwerdeverfahren zur Besprechung von erlebter oder beobachteter Diskriminierung soll die Inanspruchnahme des Rechts auf einen
diskriminierungsfreien Arbeits- und Lernort fördern und die Handlungsfähigkeit von Personen, die Benachteiligung erfahren haben, stärken. Insbesondere das
Beschwerdeverfahren nach
§13 AGG ermöglicht es, konkrete Maßnahmen gegen diskriminierende Personen zu ergreifen und damit ein deutliches Signal gegen benachteiligendes Verhalten zu setzen.