Grundlage der Finanzierung und Wirtschaftsführung der Hochschule Düsseldorf sind § 5 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) und § 3 der Verordnung über die Wirtschaftsführung der Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HWFVO).
Hiernach ist für jedes Kalenderjahr ein Wirtschaftsplan zu erstellen, der alle zu erwartenden Erträge und Einnahmen sowie die zur Erfüllung der Hochschulaufgaben voraussichtlich erforderlichen Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Investitionen umfasst.