Die Innenrevision führt im Auftrag der Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung Revisionsprüfungen und Beratungen an der Hochschule Düsseldorf durch.
Im Rahmen der Kooperation der „Gemeinsamen Innenrevision der Verbundhochschulen der Rheinschiene“ prüft die Innenrevision hochschulübergreifend an den Verbundhochschulen.
Durch Maßnahmenempfehlungen sollen künftige Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt und mögliche Risiken gemindert werden. Ergänzend berät die Innenrevision bei Fragen zur Korruptionsprävention.
Gemeinsame Innenrevision der Hochschulen der Rheinschiene
Die Verbundhochschulen der Rheinschiene (Fachhochschule Aachen, Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, Hochschule Düsseldorf, Technische Hochschule Köln, Hochschule Niederrhein, Hochschule Rhein-Waal) haben im April 2013 einen Vertrag über die Einrichtung einer gemeinsamen Innenrevision unterzeichnet. Die Gemeinsame Innenrevision ist mit sechs Innenrevisor*innen besetzt.
Die Gemeinsame Innenrevision wird von der Lenkungsgruppe der Gemeinsamen Innenrevision, die von den Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Verbundhochschulen gebildet wird, mit hochschulübergreifenden Prüfungen beauftragt. Die Innenrevisorinnen und -revisoren führen unabhängig davon, an welcher der beteiligten Hochschulen sie beschäftigt sind, für die beteiligten Hochschulen hochschulübergreifende Prüfungen durch. Durch die gemeinsame Arbeit und Vernetzung von Wissen werden Synergieeffekte genutzt. Im Rahmen der hochschulübergreifenden Prüfungen erstellt die Gemeinsame Innenrevision – ergänzend zu den lokalen Revisionsberichten je Hochschule – hochschulübergreifende Best-Practice-Empfehlungen.
Neben den hochschulübergreifenden Prüfungsaufträgen führen die Innenrevisorinnen und -revisoren lokale Prüfungsaufträge an den Hochschulen durch.
Innenrevision der Hochschule Düsseldorf
Seit Mai 2013 ist Carola Ecklebe als Innenrevisorin an der Hochschule Düsseldorf beschäftigt. Die Innenrevision ist fachlich direkt der Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung unterstellt.
Durch Revisionsprüfungen und Beratungen unterstützt die Innenrevision die Hochschulleitung. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Innenrevision sind in der Geschäftsordnung der gemeinsamen Innenrevision der Hochschulen der Rheinschiene geregelt. Die Geschäftsordnung ist im Intranet der HSD ersichtlich. Um die Prozessunabhängigkeit der Innenrevision sicher zu stellen, ist sie nicht in operative Linientätigkeiten eingebunden.
Ablauf von Revisionen
Lokale Revisionsprüfungen beauftragt die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung. Dies geschieht auf Basis eines Prüfungsplans, der ggf. um Sonderprüfungen ergänzt werden kann. Über stattfindende Prüfungen wird der geprüfte Bereich in der Regel mindestens zwei Wochen vorher schriftlich informiert. Die Revisionsprüfung beginnt in der Regel mit einem Einstiegsgespräch, in dem das Prüfungsvorgehen und der Prüfungsauftrag erläutert werden.
Prüfkriterien sind Ordnungsmäßigkeit, um z. B. Nachteile durch Gesetzesverstöße zu vermeiden, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sicherheit. In Abhängigkeit vom Prüfungsauftrag können weitere Prüfkriterien abgeleitet werden. Zur Minimierung von Risiken prüft die Innenrevision im Rahmen der Prüfungsaufträge die Wirksamkeit, Vollständigkeit und Wirtschaftlichkeit der internen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen der Hochschule. Systematische Schwachstellen im Kontrollsystem sollen vermieden werden, um das Fehlerrisiko zu verringern und Handlungen zum Schaden der Hochschule vorzubeugen. In diesem Sinn unterstützt die Innenrevision die Dienst- und Fachaufsicht bei der Korruptionsprävention, übernimmt aber nicht deren Aufgaben.
Die Innenrevision hat ein aktives Informationsrecht. Während der Prüfung werden z. B. Gespräche mit dem geprüften Bereich und ggf. Schnittstellenabteilungen geführt und Unterlagen analysiert. Zum Abschluss der Prüfung werden die Feststellungen und Maßnahmenempfehlungen besprochen. Durch die Maßnahmenempfehlungen sollen künftige Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt und mögliche Risiken gemindert werden. In der Regel erhält der geprüfte Bereich einen Entwurf des Revisionsberichts, zu dem er Stellung nehmen kann. Den Abschlussbericht erhält die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung und grundsätzlich der geprüfte Bereich.
Umsetzung von Maßnahmenempfehlungen
Die Innenrevision ist gegenüber den geprüften Bereichen nicht weisungsbefugt. Die Verantwortung und Entscheidung über die Umsetzung der Maßnahmenempfehlungen und die Umsetzung selbst liegt bei den Ressortsverantwortlichen. Die Nachverfolgung der zur Umsetzung genehmigten Maßnahmenempfehlungen gehört wiederum zu den Aufgaben der Innenrevision. Über den Umsetzungsstand berichtet die Innenrevision an die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung.