Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

​​Talentförderung

Die Talent-Förderung ist der zentrale Förderbaustein der Sportstiftung NRW im Rahmen der Individualförderung.

Förderung: 250 Euro/Monat

Förderperiode: 2 Jahre

Bewerbung: 2x jährlich möglich; aktuelle Bewerbungsfrist bis 26.06.2023

Förderbeginn: April bzw. Oktober

Kontingent: ca. 500 Förderplätze

Bewerbung: Motivationsschreiben, ein Bewerbungsvideo und Ausfüllen eines Persönlichkeitsfragebogens. Direkt bewerben

Förderkriterien

Zum Bewerbungsverfahren zugelassen sind Sportlerinnen und Sportler aus olympischen, paralympischen, deaflympischen und World Games-Sportarten, die mindestens eins der drei formalen Kriterien erfüllen:

- Start für einen NRW-Verein oder

- Trainingsmittelpunkt in NRW aufgrund der Zuordnung zu                                     einem Bundesstützpunkt in NRW oder

- Lebensmittelpunkt in NRW
 
Es können sich ausschließlich Athletinnen und Athleten bewerben, die in den
 
- Nachwuchskader 1 (NK 1)

- Nachwuchskader 2 (NK 2)

- Landeskader+ (LK+, der vom Landesverband benannt wird)

- oder in einen entsprechenden Kader im Nachwuchsbereich der World Games-Sportarten berufen wurden.

- Athletinnen und Athleten, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können sich darüber hinaus bewerben, wenn sie innerhalb der letzten sechs Monate eine außerordentlich herausragende Leistung auf nationaler oder auf NRW-Ebene erbracht haben. Nach Eingang der Bewerbung wird der zuständige Fachverband durch die Sportstiftung NRW informiert und um eine Einschätzung der leistungssportlichen Perspektive der Athletin bzw. des Athleten gebeten. Danach entscheidet der Vorstand der Sportstiftung NRW auf Empfehlung des Gutachterausschusses über jeden Einzelfall.
 
Die Förderperiode soll im Regelfall zwei Jahre betragen. Die Förderung wird nach einem Jahr evaluiert.
 
Von der Individualförderung der Sportstiftung NRW sind ausgeschlossen:

- Angehörige des öffentlichen Dienstes mit einem Mindestbruttoeinkommen von 1.500 Euro/Monat und

- Sportlerinnen und Sportler mit einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 45.000 Euro.

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​NRW Sportstiftungs-Stipendium 


Das NRW-Sportstiftungs-Stipendium ist an eine Zusage für die Talent-Förderung gekoppelt.

Mit dem NRW-Sportstiftungs-Stipendium werden Athletinnen und Athleten, die neben sportlichen auch hervorragende Leistungen in ihrer beruflichen bzw. akademischen Ausbildung aufweisen. Auch Studienanfänger können sich bewerben.

Förderung: 300 Euro/Monat

Förderperiode: 1 Jahre

Bewerbung: 1x jährlich möglich; aktuelle Bewerbungsfrist bis 31.07.2023

Förderbeginn: Oktober

Die Stipendienförderung ist nur in Verbindung mit der Talent-Förderung möglich.

Bewerbung



zentrale Ansprechpartnerin für Fragen zur Talentförderung und zum Sportstiftungs-Stipendium:

Hannah Pohl

Tel. 0221 4982 602-1

Mobil 01774426718

E-Mail: hannah.pohl@sportstiftung-nrw.de