Allgemeines
Die wöchentliche Arbeitszeit für Tarifbeschäftigte regelt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Sie beträgt grundsätzlich 39 Stunden und 50 Minuten.
Beamtinnen und Beamte haben eine höhere wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden, gesetzlich vorgeschrieben in der Arbeitszeitverordnung.
Für beide Beschäftigtengruppen gelten unter Umständen kürzere Zeiten, z.B. ab einem bestimmten Grad von Schwerbehinderung oder Altersgründen.
Die tägliche Verteilung der Arbeitszeit ist an der Hochschule Düsseldorf unterschiedlich geregelt: Während für alle Hochschulangehörigen im nicht-wissenschaftlichen Bereich sowie in der Hochschulbibliothek die Dienstvereinbarung Flexible Arbeitszeit gilt (DV FLAZ), sind die täglichen Arbeitszeiten für die wissenschaftlichen Beschäftigten (mit Ausnahme in der Bibliothek) wie folgt festgesetzt:
Montag – Donnerstag 07.30 – 16.00 Uhr
Freitag 07.30 – 15.50 Uhr
(einschl. der gesetzlich vorgeschriebenen tgl. Pause von 30 Minuten)
Ausnahme: Professorinnen und Professoren sind von allen gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit ausgenommen, für diese gilt die Lehrverpflichtungsverordnung.
Flexible Arbeitszeit (FLAZ)
Im Rahmen der FLAZ ist die Arbeitsaufnahme grundsätzlich von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr in der Zeit von Montag bis Freitag möglich. Regelmäßige Arbeitszeiten vor 07:30 Uhr und nach 17:00 Uhr sind jedoch nur in Ausnahmefällen oder nur mit Zustimmung der/des Beschäftigten erlaubt.
Alle Arbeitszeiten außerhalb dieses Arbeitszeitrahmens, also vor 06.00 Uhr bzw. nach 20.00 Uhr sowie am Wochenende müssen vorher schriftlich als Überstunden angeordnet werden.
Innerhalb des Arbeitszeitrahmens ist somit die tägliche Arbeitszeit einschließlich Pausenzeiten individuell und flexibel gestaltbar. Zu berücksichtigen sind dabei jedoch die Servicezeiten der jeweiligen Organisationseinheit sowie die gesetzlich vorgeschriebene Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf höchstens 10 Stunden.
Zeiterfassung
Die Arbeitszeit aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der FLAZ wird elektronisch über das Workflowsystem IntraKey erfasst. Darüber sind die Anträge auf Urlaub oder Guthabenausgleich zu stellen sowie Korrekturen einzelner Arbeitszeiten möglich.
Die elektronische Zeiterfassung stellt zudem sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit sowie die Regelungen der FLAZ eingehalten werden. Dies bedeutet zum Beispiel, dass alle Arbeitszeiten vor 06.00 Uhr und nach 20.00 Uhr grundsätzlich nicht auf das persönliche Zeitkonto gebucht werden. Gleiches gilt für die Arbeitszeit, die 10 Stunden täglich überschreitet. Die ebenfalls gesetzlich vorgeschriebenen täglichen Pausenzeiten von 30 Minuten nach 6 Stunden bzw. 45 Minuten nach 9 Stunden Arbeitszeit werden automatisch abgezogen.
Ein Einblick in die persönlichen Zeiterfassungskonten ist jederzeit vom Arbeitsplatz aus möglich.
Überstunden
Überstunden sind alle auf vorherige schriftliche Anordnung geleisteten Stunden, die außerhalb des in der Dienstvereinbarung FLAZ festgelegten Arbeitszeitrahmens liegen bzw. außerhalb der für die wissenschaftlichen Beschäftigten festgesetzten Arbeitszeiten wie unter ‚Allgemeines‘ beschrieben. Sie sind mitbestimmungspflichtig durch den Personalrat. Als Ausgleich für Überstunden werden Zeitzuschläge gezahlt oder auch im Rahmen des Freizeitausgleichs angerechnet.
Teilzeit
Beschäftigte, Beamtinnen und Beamte der Hochschule Düsseldorf haben die Möglichkeit, eine Teilzeitbeschäftigung nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen auszuüben.
Hierzu zählen beispielsweise Teilzeitbeschäftigungen aus folgenden Gründen:
• Familienpolitische Gründe
• Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit
• Voraussetzungslose Teilzeitbeschäftigung
Anträge auf Teilzeitbeschäftigung sind auf dem Dienstweg zu stellen. Eine Genehmigung kann nur erfolgen, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Für nähere Informationen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständigen Sachbearbeiter*innen im jeweiligen Team Personalservice.
ortsungebundene Arbeit
Die informationstechnologische Infrastruktur der Hochschule Düsseldorf ermöglicht es, in geeigneten Bereichen Arbeitsprozesse flexibel zu gestalten und Aufgaben unabhängig von einem festen Arbeitsplatz erledigen zu können. Die teilweise Verlagerung des Arbeitsortes im Rahmen von ortsungebundener Arbeit führt zu größerer Flexibilität in organisatorischer, räumlicher und zeitlicher Hinsicht. Bei einem verantwortungsvollen Umgang ist ortsungebundene Arbeit ein Gewinn für die Beschäftigten und für die Hochschule.
Beschäftige haben die Möglichkeit, ihren Beruf individueller mit ihrem Familienleben und persönlichen Lebenszuschnitten vereinbaren zu können und erhalten durch ortsungebundener Arbeit die Chance, eigenverantwortlicher, selbstständiger und effektiver zu arbeiten. Zudem entfällt mit der Einrichtung des ortsungebundenen Arbeiten das tägliche Pendeln zwischen den einzelnen Arbeitsstätten. Dies führt zu Zeit- und Kostenersparnis, schont die Umwelt und steht damit auch im Kontext zur Verpflichtung unserer Hochschule im Rahmen des „UN Global Compact“ und dessen Zielen.
Mögliche Formen, Aufgaben unabhängig von einem festen Arbeitsplatz erledigen zu können, sind an der Hochschule Düsseldorf ortsungebundene alternierende Arbeit und ortsungebundene situative Arbeit.
Die ortsungebundene alternierende Arbeit ist durch den regelmäßigen und geplanten Wechsel zwischen dem Arbeitsort HSD und dem/den gewählten Arbeitsort (en) gekennzeichnet.
Die ortsungebundene situative Arbeit kennzeichnet sich dadurch, dass die Arbeit anlassbezogen nicht an der HSD, sondern an dem/den gewählten Arbeitsort (en) erbracht wird.
Grundsätzlich können alle Beschäftigten der Hochschule Düsseldorf an der ortsungebundenen alternierenden oder ortsungebundenen situativen Arbeit teilnehmen, wenn die für ortsungebundene Arbeit notwendigen persönlichen und dienstlichen Voraussetzungen vorliegen und der Arbeitsplatz für ortsungebundenes Arbeiten im Wesentlichen geeignet ist. Geeignet für die ortsungebundene Arbeit sind insbesondere Tätigkeiten, bei denen am gewählten Arbeitsort die wesentlichen Aufgaben erledigt werden können wie am Arbeitsort in der Hochschule. Besonders geeignet sind Tätigkeiten, bei denen sich Beschäftigte längere Zeit ungestört konzentrieren müssen und bei denen Unterbrechungen längere Einarbeitung verursachen, wie z.B. konzeptionelle, kreative oder organisatorische Aufgaben. Dienstliche Belange dürfen der ortsungebundenen Arbeit nicht entgegenstehen.
Ihren Antrag auf ortsungebundenes Arbeiten stellen Sie bitte schriftlich und auf dem Dienstweg an Ihre/n jeweilige Dienstvorgesetzten. Die jeweiligen Dienstvorgesetzten erstellen die Gefährdungsbeurteilung zum ortsungebundenen Arbeiten und leiten den Antrag auf ortsungebundenes Arbeiten an die/den jeweilige/n zuständige/n Sachbearbeiter*in im Personalservice für Tarifbeschäftigte und Beamt*innen zur Bearbeitung weiter.
Ortsungebundenes situatives Arbeiten kann in Absprache mit dem/der Fachvorgesetzten ausgeübt werden.
Alles weitere finden Sie in der Dienstvereinbarung zum ortsungebundenen Arbeiten (DV oA).