Auf dieser Seite finden Sie Informationen und alle Formulare zur Einstellung von wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräften sowie Tutor*innen.
Als wissenschaftliche Hilfskraft kann beschäftigt werden, wer ein Studium an einer staatlich anerkannten Hochschule mit einer Staatsprüfung oder einer Hochschulprüfung mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern abgeschlossen hat und weiterhin eingeschrieben ist.
Als studentische Hilfskraft/ Tutor*in kann beschäftigt werden, wer an einer Hochschule oder staatlich anerkannten Hochschule als Studierende/Studierender eingeschrieben ist.
Für den Fachbereich, für Professor*innen und Lehrbeauftragte:
Ausführliche Informationen zum Einstellungsverfahren und für die Berechnung Ihrer Kosten stehen Ihnen im Intranet zur Verfügung.
Fragen? Hier sind unsere FAQs
Krankmeldungen
Wenn Sie erkrankt sind, senden Sie eine Mail an hilfskraefte@hs-duesseldorf.de und informieren Sie ihre fachvorgesetzte Person. Erhalten Sie eine E-AU teilen Sie uns den ersten Tag ihrer Krankschreibung sowie die Angabe ihrer Krankenkassen mit.
Formulare und Informationen für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte sowie Tutoren
Beachten Sie bitte, dass interaktive PDF-Formulare einen PDF-Viewer, wie zum Beispiel den Adobe Acrobat Reader, benötigen. Vorschauoptionen Ihres Browsers oder Ihres E-Mail-Programms sind für die Bearbeitung nicht ausreichend.
Der Antrag und die Dienstverträge sind zwingend elektronisch auszufüllen! Der Dienstvertrag muss im Original handschriftlich unterzeichnet werden. Eine elektronische Unterschrift ist nicht zulässig. Eine Einstellung ist nicht möglich, wenn die Studierenden sich im Ausland befinden.
Antrag SHK und Tutor*innen –
Abschluss eines Hilfskraftvertrages SHK Tutorien
Antrag WHK –
Abschluss eines Vertrages WHK
Dienstvertrag SHK_Dienstvertrag_03.2025.pdf gültig ab 1.3.2025 (2-fach und im Original)
Dienstvertrag WHK_Dienstvertrag_03.2025.pdf gültig ab 1.3.2025 (2-fach und im Original)
Dienstvertrag Tutor_Dienstvertrag_03.2025.pdf gültig ab 1.3.2025 (2-fach und im Original)
Die Dienstverträge müssen handschriftlich unterschrieben werden und nicht digital auf einem iPad mit einem iPad Stift - dies ist nicht zulässig.
Die Unterlagen für das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW sind nach Möglichkeit elektronisch auszufüllen!
Arbeitszeitaufzeichnung
Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeit für WHK beträgt 6 Wochen und SHK/Tutoren beträgt 4 Wochen.