Vergabe von Vorträgen
Vorträge an Externe können durch die Dekan*innen der Fachbereiche, der Ressortleitungen oder die Dezernats- und Einrichtungsleitungen eigenständig beauftragt werden. Der Tagessatz darf einschließlich Nebenkosten maximal 1.000,-- Euro betragen. Bitte nutzen Sie hierfür das Formular „Vergabe eines Vortrags“, dass Sie im Intranet finden.
Nach Durchführung des Vortrags leiten Sie das unterschriebene Vergabeformular bitte gemeinsam mit dem Formular „Honorarabrechnung“, welches Sie von der*dem Referent*in ausfüllen lassen, an das Team 3.2 (Personalservice für Lehrende und Hilfskräfte) zur weiteren Bearbeitung weiter. Die Honorarabrechnung finden Sie ebenfalls im Intranet.
Vorträge an interne Beschäftigte können nur ausnahmsweise vergeben werden, d. h. es muss eine deutliche Trennung der Vortragstätigkeit zu den Hauptaufgaben erkennbar sein. Der Personenkreis, für den dies gilt, stellt sich wie folgt dar:
· Nebenberufliche Professor*innen
· Vertretungs- und Gastprofessor*innen
· Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
· Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung
· Lehrkräfte für besondere Aufgaben
· Lehrbeauftragte
· Wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte
In diesen Fällen muss vor der geplanten Auftragserteilung das Dezernat Personalmanagement einbezogen werden. Hierzu reichen Sie bitte das unterschriebene Vergabeformular (per E-Mail), rechtzeitig vorher, mindestens aber 3 Wochen beim Team 3.2 ein und begründen die geplante Vergabe ausführlich. Sollten Hinderungsgründe für eine Auftragserteilung vorliegen, wird sich das Dezernat Personalmanagement (Frau Keller) umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass es sich hierbei tatsächlich um Vorträge handeln muss. Vorträge dürfen insbesondere nicht als Ersatz für Lehraufträge abgeschlossen werden.