Fortbildungsreisen sind Reisen, die im dienstlichen Interesse liegen und eine Abordnung erfordern. Sie dienen der beruflichen Weiterentwicklung und dem Erwerb zusätzlicher Qualifikationen.
Anmeldung und Organisation
Die Anmeldung zu geplanten Fortbildungsmaßnahmen erfolgt über
Frau Nicole Köhnen
T +49 211 4351-8323
fortbildung@hs-duesseldorf.de
Dies gilt auch für die Teilnahme an Kursen im Rahmen der hochschuldidaktischen Weiterbildung.
Kostenübernahme und Reisekostenvergütung
Die im Zusammenhang mit einer Fortbildung entstehenden Kosten werden nach Abschluss der Veranstaltung im Rahmen der Abrechnung erstattet.
Eine Reisekostenvergütung wird nur gewährt, wenn die Fortbildungsmaßnahme außerhalb des Wohn- und Dienstortes stattfindet.
Die Vergütung erfolgt nach der Trennungsentschädigungsverordnung (TEVO), sofern die Reise länger als fünf Tage dauert.
Vereinbarkeit von Fortbildung und Familie
Die Hochschule Düsseldorf unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch bei Fortbildungsreisen.
Beschäftigte mit Betreuungspflichten (z. B. für Kinder) können sich vor der Reise beim Reiseservice über mögliche Erstattungen im Zusammenhang mit Kinderbetreuungskosten informieren.
Sofern zusätzliche Kosten für die Betreuung von Kindern während der Fortbildungsreise entstehen, prüfen wir gerne, ob eine teilweise Kostenerstattung möglich ist.
Abrechnung und Nachweise
Für die Abrechnung einer Fortbildungsveranstaltung ist die Vorlage der Teilnahmebescheinigung (für Fortbildungen bei HÜF, MontCenis, IT NRW) oder eine Dienstreisegenehmigung (alle anderen Fortbildungen) zwingend erforderlich.
Ohne diese Nachweise kann keine Reisekostenvergütung erfolgen.
Weiterführende Informationen finden Sie im Intranet unter
Fortbildung und
Kinderbetreuung.