Hochschule Düsseldorf

Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

Rei­se­ser­vice

​​​​​​Der Reiseservice der Hochschule Düsseldorf (HSD) ist Ihre zentrale Anlaufstelle für alle Themen rund um Dienstreisen, Fortbildungsreisen und Exkursionen im In- und Ausland. Wir unterstützen Beschäftigte, Lehrende und Studierende bei der Planung, Genehmigung, Durchführung und Abrechnung von Reisen.


Dienstreisen

Ob Konferenz, Forschungsaufenthalt oder Projektmeeting – der Reiseservice hilft Ihnen bei der Vorbereitung und Durchführung Ihrer Dienstreise.

Wir beraten rund um

  • Genehmigungsverfahren,
  • Buchungen und Reisekostenabrechnung,
  • Fragen zu Versicherungen,
  • Fragen zu Besonderheiten bei Auslandsreisen.​
Dienstreise Inland

Genehmigung von Dienstreisen
Dienstreisen gelten nur dann als genehmigt, wenn vor Reiseantritt eine offizielle Genehmigung vorliegt. Diese ist wichtig, um den Versicherungsschutz während der Reise sicherzustellen und um eine Erstattung der Reisekosten zu erhalten.

Die Zuständigkeit für die Genehmigung liegt bei:

  • Beschäftigten der Fachbereiche: Dekan*in des jeweiligen Fachbereichs
  • Beschäftigten der zentralen Einrichtungen und Dezernate: Leitung der Einrichtung bzw. Dezernatsleitung
Dienstreisen mit einer Dauer von sieben Tagen oder mehr müssen zusätzlich durch das Präsidium der HSD genehmigt werden.

Abschlagszahlungen und Kostenübernahme
Bei kostenintensiven Dienstreisen kann auf Wunsch eine Abschlagszahlung beantragt werden.
Dazu wird die Dienstreise im System d.3one beantragt. Nach erfolgter Genehmigung kann im Bereich „Übersicht & Abrechnungen“ eine Abschlagszahlung angefordert werden.
Alternativ können Teilnahmegebühren im Vorfeld durch die HSD übernommen werden. Bitte wenden Sie sich hierfür telefonisch oder per E-Mail an den Reiseservice.

Wichtig: Wird die Endabrechnung nicht innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Reise eingereicht, muss der Abschlag zurückgezahlt werden.

Reisekostenabrechnung
Die Erstattung der Reisekosten erfolgt nach Abschluss der genehmigten Dienstreise.
Der Antrag auf Reisekostenerstattung muss innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Reise über d.3one eingereicht werden.
Nach Ablauf dieser Frist ist eine Erstattung nicht mehr möglich.

Weiterführende Informationen finden Sie im Intranet.

+
Dienstreise Ausland

Für Auslandsdienstreisen gelten grundsätzlich die Regelungen des Landesreisekostengesetzes (LRKG NRW) – wie bei Dienstreisen im Inland. Abweichungen ergeben sich nur, soweit die Auslandskostenerstattungsverordnung (AKEVO) besondere Bestimmungen vorsieht.

Auslandstage- und Übernachtungsgelder
Im Gegensatz zu den pauschalen Inlandsvergütungen werden bei Auslandsreisen Verpflegungs- und Übernachtungskosten durch Auslandstagegeld und Auslandsübernachtungsgeld abgegolten.

A1-Bescheinigung für Auslandsaufenthalte
Bitte beachten Sie: Auch bei kurzen, dienstlich veranlassten Auslandsaufenthalten in einem EU-Mitgliedstaat, im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in der Schweiz müssen Beschäftigte der Hochschule Düsseldorf eine A1-Bescheinigung mitführen.
Diese dient als Nachweis über die Sozialversicherungspflicht in Deutschland.
Der Reiseservice beantragt die A1-Bescheinigung bei Bedarf beim zuständigen Träger.

Weitere Regelungen
Für Hinweise zu

  • Genehmigung von Dienstreisen,
  • Unterschriftenregelungen,
  • Abschlagszahlungen und
  • Ausschlussfristen
gelten die entsprechenden Informationen zu Dienstreisen im Inland.

Weiterführende Informationen finden Sie im Intr​anet​.

+

 

Fortbildungsreisen

Bei Fortbildungsreisen unterstützen wir Sie von der Antragsstellung bis zur Abrechnung. Wir informieren über geltende Richtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) und beraten zu förderfähigen Kosten, Reisedauer und Unterbringung.​​

Weitere Details

Fortbildungsreisen sind Reisen, die im dienstlichen Interesse liegen und eine Abordnung erfordern. Sie dienen der beruflichen Weiterentwicklung und dem Erwerb zusätzlicher Qualifikationen.

Anmeldung und Organisation
Die Anmeldung zu geplanten Fortbildungsmaßnahmen erfolgt über
Frau Nicole Köhnen
T +49 211 4351-8323
fortbildung@hs-duesseldorf.de

Dies gilt auch für die Teilnahme an Kursen im Rahmen der hochschuldidaktischen Weiterbildung.

Kostenübernahme und Reisekostenvergütung
Die im Zusammenhang mit einer Fortbildung entstehenden Kosten werden nach Abschluss der Veranstaltung im Rahmen der Abrechnung erstattet.
Eine Reisekostenvergütung wird nur gewährt, wenn die Fortbildungsmaßnahme außerhalb des Wohn- und Dienstortes stattfindet.
Die Vergütung erfolgt nach der Trennungsentschädigungsverordnung (TEVO), sofern die Reise länger als fünf Tage dauert.

Vereinbarkeit von Fortbildung und Familie
Die Hochschule Düsseldorf unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch bei Fortbildungsreisen.
Beschäftigte mit Betreuungspflichten (z. B. für Kinder) können sich vor der Reise beim Reiseservice über mögliche Erstattungen im Zusammenhang mit Kinderbetreuungskosten informieren.
Sofern zusätzliche Kosten für die Betreuung von Kindern während der Fortbildungsreise entstehen, prüfen wir gerne, ob eine teilweise Kostenerstattung möglich ist.

Abrechnung und Nachweise
Für die Abrechnung einer Fortbildungsveranstaltung ist die Vorlage der Teilnahmebescheinigung (für Fortbildungen bei HÜF, MontCenis, IT NRW) oder eine Dienstreisegenehmigung (alle anderen Fortbildungen) zwingend erforderlich.
Ohne diese Nachweise kann keine Reisekostenvergütung erfolgen.

Weiterführende Informationen finden Sie im Intranet unter ​Fortbildung​ und Kinderbetreuung​.

+

 

Exkursionen

Exkursionen sind selbstständige Lehrveranstaltungen außerhalb der Hochschule, die den Praxisbezug im Studium stärken und theoretische Inhalte durch Erfahrungen vor Ort vertiefen.
Sie sind ein wichtiger Bestandteil vieler Studiengänge der Hochschule Düsseldorf und tragen zur Qualitätsverbesserung von Lehre und Studium bei.​​

Weitere Details

Exkursionen können verschiedene Zielsetzungen haben:

  • ​Sie sind in den Prüfungsordnungen als verpflichtende Studienleistung vorgesehen.
  • Sie sind notwendiger Bestandteil einer Lehrveranstaltung, wenn sie der Wissensvermittlung und Praxiserfahrung dienen.
  • ​Sie gelten als dringend erwünschte Ergänzung oder Vertiefung einer bestehenden Lehrveranstaltung.
Seit dem Wintersemester 2012/2013 werden zudem auch Erstsemesterfahrten als Exkursionen anerkannt. Diese unterstützen Studierende beim Übergang von der Schule ins Studium und erleichtern den Studieneinstieg an der HSD.

Finanzierung und Förderung
Exkursionen können an der Hochschule Düsseldorf unter anderem durch Qualitätsverbesserungsmittel (QVM) des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert werden.
Diese Mittel dienen der Stärkung der Lehrqualität, insbesondere durch praxisorientierte und studierendennahe Lehrformate.

Weiterführende Informationen finden Sie im Intranet.

+


​Kontakt

Team Personalservice

Darja Hannover

Münsterstraße 156
Gebäude 2 (2. Etage), Raum 02.2.005
40476 Düsseldorf

Tel. +49 211 4351-8334

darja.hannover@hs-duesseldorf.de