Für Dienstreisen ins Ausland gelten die Vorschriften des Landesreisekostengesetztes - wie bei Dienstreisen im Inland, soweit in der Auslandskostenerstattungsverordnung (AKEVO) nichts Abweichendes bestimmt ist.
Abweichend zu den pauschalen Tage- und Übernachtungssätzen für Inland gelten hier die Regelungen über die pauschale Abgeltung der Verpflegungs- und Übernachtungskosten in Form von Auslandstagegeld und -übernachtungsgeld.
Für die Berechnung der Auslandstagegelder ist eine vollständige Angabe des Datums und der Uhrzeit in jedem einzelnen Feld unerlässlich.
Bitte beachten Sie: Auch bei nur kurzen, beruflich veranlassten Auslandsaufenthalten in einem Mitliedstaat der EU, des EWR oder in der Schweiz ist jeder Beschäftigte verpflichtet, eine A1-Bescheinigung mitzuführen. Die Bescheinigung wird bei Bedarf vom Reiseservice beim zuständigen Träger beantragt.
Hinweise zur Genehmigung, Unterschriftenregelung, Abschlagszahlungen, Ausschlussfristen siehe
Dienstreisen Inland.
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