Fortbildungsreisen sind Reisen, die im dienstlichen Interesse liegen. Diese Reisen bedürfen einer Abordnung.
Die Anmeldungen zu geplanten Fortbildungsvorhaben nimmt Frau Nicole Köhnen entgegen.
Das gilt auch für die Teilnahme an Kursen im Rahmen der Hochschuldidaktischen Weiterbildung.
Die Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Fortbildung entstehen, werden Ihnen nach Ende der Veranstaltung im Rahmen der Abrechnung erstattet.
Die Reisekostenvergütung erfolgt jedoch nur bei Fortbildungsmaßnahmen außerhalb des Wohn- und Dienstortes. Sie wird nach der Trennungsentschädigungsverordnung (TEVO) gewährt, sofern die Reise länger als 5 Tage dauert.
Für die Abrechnung einer Fortbildungsveranstaltung ist die Vorlage der Anmeldung durch Frau Nicole Köhnen oder eine Dienstreisegenehmigung zwingend notwendig.
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