1. Ehrenbürger der Hochschule Düsseldorf
Das Ehrenbürgerrecht geht auf die Französische Revolution zurück.
Die Stadt Düsseldorf hat seit 1856 28 Personen das Ehrenbürgerrecht verliehen. Der erste war im Jahre 1856, d.h. vor genau 160 Jahren, Friedrich Wilhelm Ludwig von Preußen. Er war Divisionskommandeur und ein bedeutender Kunstmäzen. Aber nicht nur Städte oder Gemeinden – und vereinzelt auch Staaten – konnten diesen Titel vergeben, sondern auch die Universitäten hatten das Recht, eine Ehrenbürgerwürde zu verleihen, da sie im Mittelalter eine eigene, von ihrer Stadt unabhängige Jurisdiktion bildeten. Damit hatten sie auch die Befugnis, akademische Ehrungen zu vergeben.
An diese Tradition knüpft die Hochschule Düsseldorf an und verlieh im Mai 2016 als erste Düsseldorfer Hochschule die Ehrenbürgerschaft an Burkhard Hirsch (ehemaliger Hochschulratsvorsitzender).
Die Verleihung der Ehrenbürgerwürde ist im Hochschulzukunftsgesetz NRW vom 16. September 2014 in Artikel 1 (Hochschulgesetz), § 9, Abs. 4 geregelt.