PROMOS 2025
Was ist PROMOS?
PROMOS ist die Abkürzung für Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden an deutschen Hochschulen, das aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert wird. Seit 2010 können Hochschulen dank dieses Programms Studierende, die bei einem Auslandsaufenthalt gefördert werden sollen, selbst auswählen. Die HSD führt jedes Jahr zwei Auswahlverfahren durch.
Wer kann sich bewerben?
Das Programm steht Studierenden aller Fachbereiche ab dem 3. Semester offen.
Bewerben können sich alle an der HSD eingeschriebenen Studierenden, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Ein Aufenthalt an einer Hochschule des Herkunftslandes kann nicht gefördert werden.
Was wird gefördert?
- Studienaufenthalte an Hochschulen weltweit außer in EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und Türkei (1 bis 6 Monate). Ab sofort können sich auch Studierende bewerben, die an eine Hochschule im Vereinigten Königreich gehen.
- Abschluss- und Studienarbeiten (Bachelor und Master) an Hochschulen (außer ERASMUS Partner) oder Unternehmen (1 bis 6 Monate) *
- Praktika weltweit außer in EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und Türkei
(1 bis 6 Monate)
- Teilnahme an Sommerschulen oder Fachkursen an ausländischen Hochschulen weltweit
(maximal 6 Wochen)
Sprachkurse werden nicht gefördert.
* Abschluss-/Studienarbeiten, die weder an einer Hochschule noch an einem Unternehmen durchgeführt werden, können ausnahmsweise gefördert werden, wenn der entsprechende Fachbereich das Vorhaben uneingeschränkt unterstützt und die Studierenden einen detaillierten Zeitplan einreichen, der später auch zur Erfolgskontrolle dienen kann. Weitere Informationen zum Zeitplan finden Sie in den Hinweisen zur Bewerbung.
Wann endet die Bewerbungsfrist?
- Für Auslandsaufenthalte ab Januar 2025: 1. Dezember 2024
- Für Auslandsaufenthalte ab Juli 2025: 1. Juni 2025
Was benötige ich für meine Bewerbung?
- Bewerbungsformular
- Motivationsschreiben
- lückenloser Lebenslauf mit Zeugnissen
- aktueller Notenspiegel mit Durchschnittsnote
- aktueller Immatrikulationsnachweis
- Kopie Personalausweis/Reisepass/Aufenthaltstitel
- Bestätigungsschreiben eines Lehrenden der HSD, z.B. Learning Agreement bzw. Anerkennungsbescheid Pflichtpraktikum
- Studienplatzzusage bzw. Praktikumsvertrag bzw. Betreuungszusage bei Abschlussarbeiten
- Sprachnachweis, z.B. PROMOS-Sprachtest
- Fachbereiche Architektur und Design: Portfolio
Nebenstehend bzw. ganz unten finden Sie das Bewerbungsformular sowie weitere Informationen und Formulare, die Ihnen die Bewerbung erleichtern sollen.
Was hat es mit dem PROMOS-Sprachtest auf sich?
Jedes Semester organisiert das International Office in Zusammenarbeit mit den Sprachdozent*innen der HSD einen gemeinsamen Prüfungstermin für den Sprachnachweis für das PROMOS Stipendium.
Teilnahmeberechtigt sind Studierende aus den Fachbereichen A, D, M, MV und SK, sofern sie die Absicht haben, sich für ein PROMOS Stipendium zu bewerben. Studierende aus den anderen FB wenden sich bitte an die Sprachdozentinnen aus ihrem Fachbereich.
Geprüft werden die vier Fertigkeiten Schreiben, Lesen, Hören und Verstehen. In dem Test wird kein "Wissen" im engeren Sinne abgeprüft, sondern es geht um die Feststellung des Sprachniveaus. Es werden keine Punkte oder Noten vergeben, sondern Kenntnisse und Fertigkeiten werden entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) eingestuft. Für die Vorbereitung eignen sich Nachrichtensendungen in englischer Sprache, Zeitungslektüre.....
Der Test ist ausschließlich für die Bewerbung um ein Promos-Stipendium vorgesehen. Es werden keine Zertifikate vergeben.
BIM-Studierende mit bestandenem Wirtschaftsenglisch 3 benötigen keinen weiteren Sprachnachweis für eine Promos-Bewerbung.
Studierende, die einen TOEFL, TOEIC, IELTS, TELC, Duolingo, DAAD-Sprachnachweis oder anderen validen Test, der nicht älter als zwei Jahre ist, abgelegt haben, sind ebenfalls vom Promos-Sprachtest befreit.
Termine und Anmeldeverfahren zum Sprachtest werden rechtzeitig auf der Website unter "Aktuelles" und auf den Promos-Seiten bekannt gegeben. Die Ergebnisse werden von den Sprachdozent*innen direkt an das International Office weitergeleitet und bei der Auswahl der Stipendiat*innen berücksichtigt.
Wie und wo reiche ich die Bewerbung ein?
- in elektronischer Form als ein fortlaufendes PDF-Dokument
- beim International Office - weitere Informationen siehe "Hinweise zur Bewerbung" und "Checkliste Bewerbungsunterlagen"
Wie geht es dann weiter?
Das International Office bewertet die Unterlagen nach einem Punktesystem und erstellt auf dieser Grundlage ein Ranking. Die Auswahl wird dann den Internationalisierungsbeauftragten aller Fachbereiche vorgelegt, die der Auswahl zustimmen müssen. In den künstlerischen Fachbereichen wird das Portfolio von den Internationalisierungsbeauftragten bewertet.
Achtung: Nur vollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen gehen in die Bewerberauswahl ein. Der Bewerber ist für die Vollständigkeit seiner Bewerbungsunterlagen selbst verantwortlich. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Es wird dringend geraten, bei der Planung und Durchführung von Aktivitäten im Ausland die Reise- und Sicherheitshinweise und insbesondere die (Teil-) Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes zu beachten (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit).
Liegt eine (Teil-)Reisewarnung des Auswärtigen Amts vor, so wird dringend empfohlen, dem Appell des Auswärtigen Amts zu folgen und Reisen in die entsprechende Region zu unterlassen.
Wie hoch sind die Stipendienleistungen?
Pro gefördertem Monat wird eine einheitliche Pauschale für alle Länder in Höhe von 350 Euro ausgezahlt. Ausnahmen bilden z.B. Australien, USA, Mexiko, Korea, Südafrika oder Peru mit 450 Euro und Japan, Hongkong oder Brasilien mit 550 Euro.
Reisekosten, Studiengebühren, Auslandskrankenversicherungen etc. werden nicht übernommen.
Studierende mit Behinderung (GdB mind. 50) oder chronischer Erkrankung können im Rahmen des PROMOS-Stipendiums zusätzliche Beihilfe für nachgewiesene Mehrausgaben beantragen. Zur Bemessung der Mehrausgaben (beispielsweise für die Reise ins Ausland, Fahrten vor Ort, Unterkunft im Ausland, medizinische Versorgung, spezielles didaktisches Material etc.) werden die Ausgaben für eine nicht behinderte oder nicht chronisch erkrankte Person den Ausgaben für eine behinderte oder chronisch erkrankte Person gegenübergestellt. Sie können nur geltend gemacht werden, wenn sie von keiner anderen Stelle übernommen werden.
Als Beihilfe können maximal 10.000 € für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten zur Deckung der Mehrausgaben (inklusive Ausgaben für eine Begleitperson) gewährt werden. Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung über eine solche Zusatzförderung sowie deren Höhe nicht durch die HSD getroffen wird. Das International Office leitet Ihre Unterlagen lediglich an den DAAD weiter, welcher die finale Auswahl trifft.
Für die Übernahme dieser Mehrausgaben in einem Projekt ist pro Person und pro Mobilitätsmaßnahme ein Beihilfeantrag zu stellen. Dieser Antrag bedarf einer längeren Vorlaufzeit.
Bitte kontaktieren Sie uns so früh wie möglich und bereits vor Ablauf der Bewerbungsfrist.
Hinweis zu grünem Reisen:
Bitte achten Sie bei Ihrer Reiseplanung darauf, den Klima-Fußabdruck so klein wie möglich zu halten, indem Sie z.B. Direktflüge in der Economy-Class nutzen und/oder zumindest Teilstrecken emissionsarm zurückzulegen.