Berufsbegleitender Studiengang (Teilzeit) Haus-, Energie und Anlagetechnik (HEAT), vorbehaltlich der Akkreditierung im Wintersemester 2025/2026
Zugangsvoraussetzungen
Hochschulzugangsberechtigung
Für ein Studium an der Hochschule Düsseldorf benötigen Sie die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil). Die vollständige Fachhochschulreife wird in der Regel durch einen schulischen und einen praktischen Teil (in Form eines entsprechenden Praktikums oder einer Berufsausbildung) erworben. Mehr zur Fachhochschulreife finden Sie hier. Zudem ist der Zugang mit beruflicher Qualifikation möglich.
Vorpraktikum
Zur Aufnahme des Studiums ist ein Vorpraktikum über insgesamt sechs Monate Vollzeittätigkeit in einem Handwerksbetrieb der SHK-Branche (Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik) mit entsprechenden, relevanten Tätigkeiten nachzuweisen. Der Nachweis muss zur Bewerbungsfrist (15.07. des Jahres bei Studienbeginn im Wintersemester) vorliegen.
Alternativ zum Vorpraktikum wird auch eine abgeschlossene Gesellenprüfung als Anlagenmechaniker*in Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Zentralheizungs- und Lüftungsbauer*in, Kälteanlagenbauer*in oder Behälter- und Apparatebauer*in oder ein Abschluss in einem der entsprechenden Altberufe (z. B. Installateur) anerkannt.
Allgemein gültige Informationen zum Vorpraktikum an der HSD finden Sie unter hs-duesseldorf.de/vorpraktikum. Bei weiteren Fragen zum Vorpraktikum wenden Sie sich an den dort genannten Kontakt.
Sprachnachweis Deutsch
Es sind deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen.
Vom Nachweis der Deutschkenntnisse sind Bewerbende befreit, die die Hochschulzugangsberechtigung (=Schulabschluss) in Deutschland bzw. in einem deutschsprachigen Bildungsgang erworben haben.
Wenn Sie den Schulabschluss im Ausland erworben haben, beachten Sie bitte die Informationen des International Office der HSD zum Nachweis der Deutschkenntnisse: hs-duesseldorf.de/deutschkenntnisse.
Prüfungsordnung
Alle Zugangsvoraussetzungen finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnungen des Fachbereichs Maschinenbau und Verfahrenstechnik finden Sie hier. Bitte beachten Sie, sofern verzeichnet, auch die die Prüfungsordnungen ergänzenden Änderungssatzungen.