Voraussetzungen
Hochschulzugangsberechtigung
Für ein Studium an der Hochschule Düsseldorf benötigen Sie die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil). Die vollständige Fachhochschulreife wird in der Regel durch einen schulischen und einen praktischen Teil (in Form eines entsprechenden Praktikums oder einer Berufsausbildung) erworben. Mehr zur Fachhochschulreife finden Sie hier. Zudem ist der Zugang mit
beruflicher Qualifikation möglich.
Eignungsprüfung
Das Verfahren zur Feststellung der künstlerisch-gestalterischen Eignung (Eignungsprüfung) für das Wintersemester 2025/26 hat gestartet. Die Anmeldung für die Teilnahme an der Eignungsprüfung ist bis zum 1. Februar 2025 online im eCampus möglich.
Eine Zugangsvoraussetzunge für diesen Studiengang ist eine erfolgreich absolvierte künstlerisch-gestalterische Eignungsprüfung. Die Teilnahme daran setzt eine Anmeldung im Bewerbungsportal auf dem HSD eCampus voraus. Die Eignunsgprüfung findet einmal jährlich statt.
Informationen zur Eignungsprüfung finden Sie im Info-Blatt.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für die Eignungsprüfung nicht mit der Bewerbung zum eigentlichen Studienplatz gleichzusetzen ist. Ebenso gilt, dass die erfolgreich absolvierte Eignungsprüfung nicht bedeutet, dass man einen Studienplatz erhalten hat. Somit muss nach einer erfolgreich abgelegten Eignungsprüfung zwingend noch eine Bewerbung zum eigentlichen Studienplatz erfolgen.
Hinweise zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung im Fachbereich Design
Das Verfahren
Das Verfahren zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung bzw. der besonderen künstlerisch-gestalterischen Eignung erfolgt anhand einer Hausaufgabe, mindestens zehn Arbeitsproben und der Präsentation dieser Arbeiten mit Kolloquium. Über das Ergebnis der Eignungsprüfung erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid mit Ihrer Note.
Die Anforderungen
Im Rahmen der Hausaufgabe wird die visuelle Umsetzung einer persönlichen Interpretation der Aufgabenstellung mittels selbstgewählter zwei- und/oder dreidimensionaler Medien erwartet. Die Aufgabe muss selbstständig bearbeitet werden. Die Bearbeitung muss zirka vier Wochen später bis zum Termin für die Präsentation und das Kolloquium abgeschlossen sein. Das Ergebnis der Hausaufgabe muss zur Präsentation und zum Kolloquium mitgebracht werden. Die Bearbeitung dieser Aufgabe soll Einsicht darin geben, in welchem Maß die Bewerberin oder der Bewerber befähigt ist, gestalterische Probleme zu erkennen, Lösungswege zu finden und Lösungen zu realisieren. Des Weiteren werden die in der Hausaufgabe zum Ausdruck kommenden Fähigkeiten zur ästhetischen Wahrnehmung, zur Vorstellungskraft und zum Darstellungsvermögen bewertet. Die Arbeitsproben (mindestens zehn Arbeiten) müssen in freier Wahl der für die zwei- und dreidimensionale Bearbeitung zur Verfügung stehenden Darstellungsmedien eigenständig erstellt werden und das besondere Interesse für den gewählten Studiengang zeigen. Mit den Arbeiten sollen die gestalterische Qualität und Intensität in der Umsetzung selbst gestellter Themen in visuelle Formulierungen vermittelt und ablesbar gemacht werden. Die Arbeitsproben müssen zur Präsentation mitgebracht und direkt nach Abschluss der Präsentation von der Bewerberin bzw. dem Bewerber wieder mitgenommen werden. Bewertet wird die Eigenständigkeit in der Wahl eines Themas, die Qualität der Umsetzung und die darin zum Ausdruck kommenden Fähigkeiten zur ästhetischen Wahrnehmung, zur Vorstellungskraft und zum Darstellungsvermögen sowie die Auswahl der vorgelegten Arbeiten.
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Sprachnachweise
Sprachnachweis Deutsch
Es sind deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen.
Prüfungsordnung
Alle Zugangsvoraussetzungen finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnungen des Fachbereichs Design finden Sie hier. Bitte beachten Sie, sofern verzeichnet, auch die die Prüfungsordnungen ergänzenden Änderungssatzungen.