Zugangsvorausetzungen
Studienabschluss
Zugangsvoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss eines Bachelor- oder Diplom-Studiums in Architektur, Innenarchitektur, Kunst, Landschaftsgestaltung, Gestaltung/Design (insbesondere Kommunikationsdesign, Produktdesign, Industriedesign), Museologie, Kulturwissenschaft oder adäquaten Studiengängen oder Studiengängen, deren Studienverlauf einen Schwerpunkt zu Ausstellungsdesign/Exhibition Design erkennen lässt, mit mindestens 180 ECTS-Punkten bzw. Credits an einer inländischen oder ausländischen Hochschule.
Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die eine Gesamtnote des qualifizierenden Bachelorabschlusses gleich oder besser als 2,5 nach dem deutschen Notensystem aufweisen.
Eine Bewerbung mit vorläufiger Abschlussnote ist möglich, Informationen dazu finden Sie unter: hs-duesseldorf.de/bewerbungsablauf.
Eignungsprüfung
Das Verfahren zur Feststellung der 2025 ist abgeschlossen.
Die Anmeldung zur Eignungsprüfung 2026 wird zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein, der Anmeldezeitrum wird hier bekanntgegeben.
Informationen zum Ablauf der Eignungsprüfung
Zur Studienbewerbung ist die erfolgreich abgelegte studiengangbezogene künstlerisch-gestalterische Eignungsprüfung nachzuweisen. Die Teilnahme daran setzt eine Anmeldung im Bewerbungsportal auf dem HSD eCampus voraus.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für die Eignungsprüfung nicht mit der Bewerbung auf den eigentlichen Studienplatz gleichzusetzen ist. Ebenso gilt, dass die erfolgreich absolvierte Eignungsprüfung nicht bedeutet, dass man einen Studienplatz erhalten hat. Somit muss nach einer erfolgreich abgelegten Eignungsprüfung zwingend noch eine Bewerbung auf den eigentlichen Studienplatz erfolgen.
Fragen zur Eignungsprüfung richten Sie bitte an ma-eignung.design@hs-duesseldorf.de
Einzelheiten zum Verfahren regelt die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung des Studiengangs in der jeweils gültigen Fassung.
Sprachnachweise
Sprachnachweis Deutsch
Es sind deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen.
Vom Nachweis der Deutschkenntnisse sind Bewerbende befreit, die die Hochschulzugangsberechtigung (=Schulabschluss) oder den qualifizierenden Bachelorabschluss in Deutschland bzw. in einem deutschsprachigen Bildungs- bzw. Studiengang erworben haben.
Wenn Sie den Schulabschluss und den Bachelorabschluss im Ausland erworben haben, beachten Sie bitte die Informationen des International Office der HSD zum Nachweis der Deutschkenntnisse: hs-duesseldorf.de/deutschkenntnisse.
Prüfungsordnung
Alle Zugangsvoraussetzungen finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnungen des Fachbereichs Design finden Sie hier. Bitte beachten Sie, sofern verzeichnet, auch die die Prüfungsordnungen ergänzenden Änderungssatzungen.