Zur Immatrikulation an einer deutschen Hochschule ist eine ausreichende Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Den Nachweis über die Krankenversicherung müssen Sie am Tag der Immatrikulation mitbringen. Ohne Krankenversicherung können Sie nicht immatrikuliert werden!
Es gibt zwei Typen von Krankenversicherungen, die gesetzlichen und die privaten Versicherungen:
Gesetzliche Krankenversicherung (Pflichtversicherung)
Einige Studierende können sich von der Versicherungspflicht in Deutschland befreien lassen. Dies ist jedoch nur für Studierende möglich, die in Ihrem Heimatland in einer gesetzlichen oder staatlichen Pflichtversicherung krankenversichert sind.
Folgende Formulare/Nachweise werden benötigt: • alle EU-Staaten plus Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein: EHIC (European Health Insurance Card) • Serbien, Montenegro: Ju 6 • Bosnien-Herzegowina: BH6 • Mazedonien: RM/D 111 • Türkei: T/A 11 • Tunesien: TN/A 11 Wenn Sie keine EHIC oder eines der oben genannten Formulare haben, können Sie sich für ca. 110 EUR im Monat in der gesetzlichen studentischen Pflichtversicherung krankenversichern. Studierende aus dem außereuropäischen Ausland können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie nachweislich im Heimatland eine Krankenversicherung haben. Diese Versicherung muss auch in Deutschland gültig sein. Es ist aber durchaus sinnvoll, sich freiwillig in Deutschland zu versichern. Die Kostenerstattung durch die ausländischen Krankenkassen kann nämlich oft sehr lange dauern.
Private Krankenversicherung Wenn Sie nicht in die studentische gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden können (z.B. weil Sie älter als 30 Jahre sind) oder nicht aufgenommen werden möchten, können Sie eine private Krankenversicherung abschließen. Private Krankenversicherungen können abgeschlossen werden • in Deutschland und (in der Regel) • in Ihrem Heimatland (Abschluss einer Auslandskrankenversicherung). Wenn Sie bereits im Heimatland privat versichert sind, müssen Sie sich bei Ihrer jeweiligen Versicherung eine englisch- oder deutschsprachige Versicherungsbescheinigung (Police) ausstellen lassen. Aus dieser Bescheinigung müssen die genauen Versicherungsleistungen erkennbar sein, z.B. • Dauer der Gültigkeit, • Gültigkeitsbereich und • finanzielle Höhe des Versicherungsschutzes Wenn die private Versicherung keine Leistungen in Deutschland abdeckt, müssen Sie sich nach Ihrer Ankunft in Düsseldorf bei einer deutschen Krankenkassen zusätzlich versichern.
Hinweis: Wer privat versichert ist zahlt nach einer ärztlichen Behandlung die Kosten zunächst selbst und stellt dann einen Antrag auf Kostenerstattung bei seiner Krankenversicherung.
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