Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

​​Grundsätzliches

Auslandspraktika in Ländern der Europäischen Union, Norwegen, Island, Liechtenstein, der Türkei, Nordmazedonien und Serbien können mit dem Stipendienprogramm Erasmus+ gefördert werden.

Hinweis: Praktika bei EU-Institutionen sind nicht über Erasmus+ förderfähig!

Innerhalb eines Bildungszyklus (z. B. Bachelor) können über Erasmus+ bis zu 12 Monate gefördert werden. Aufgrund des begrenzten Erasmus+ Budget, das der HSD zur Verfügung steht, können wir jedoch nur maximal 4 Monate pro Auslandspraktikum fördern.

Voraussetzung für Erasmus+ Praktika:

  • Praktikumsdauer von mindestens 60 Tagen.

  • Es handelt sich um ein Vollzeitpraktikum.

Graduiertenpraktikum mit Erasmus+

Es gibt auch die Möglichkeit nach dem Abschluss ein Auslandsprakikum mit Erasmus+ zu absolvieren.

  • Wichtig: Sie müssen den Wunsch ein Graduiertenpraktikum zu absolvieren dem International Office vor Beendigung Ihres Studiums durch eine entsprechende E-Mail anzeigen.

  • Sie haben 12 Monate nach Abschluss Zeit das Graduiertenpraktikum zu absolvieren.

  • Während des Graduiertenpraktikums dürfen Teilnehmende an keiner Hochschule eingeschrieben sein.

  • Graduiertenpraktika können nicht zwischen zwei Studienphasen absolviert werden (also z. B. nicht nach dem Abschluss eines Bachelorstudiums und vor Beginn eines Masterstudiums).

Antragsverfahren

Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Stipendienplätze begrenzt ist.

Sobald Sie einen Praktikumsplatz gefunden haben, melden Sie sich bitte beim International Office (IO) unter Angabe der Praktikumsstelle, dem Zielland und der Praktikumsdauer. Bitte melden Sie sich ca. 3 Monate vor Praktikumsbeginn bei uns. Wir schicken Ihnen anschließend die Erasmus+Antragsunterlagen zu, die spätestens 4 Wochen vor Praktikumsbeginn beim IO vorliegen müssen.


Fördersätze für Erasmus+ Praktika

WICHTIG:

Bei dem Erasmus+ Budget, das der HSD zur Verfügung steht, können maximal 4 Monate/120 Tage pro Auslandspraktikum gefördert werden (vorausgesetzt das Praktikum dauert so lange).

Für ERASMUS+ gibt es festgesetzte Fördersätze je nach Ländergruppe.

Hinweis: Die EU-Kommission nimmt jedes Jahr Änderungen an den Erasmus+ Fördergeldern vor. Je nach verwendetem Budget kann es daher Unterschiede in der Förderung geben.

Fördersätze für Erasmus+ Praktika im Sommersemester 2025:

​Ländergruppe 1:​​750 € pro Monat
(Förderung für max. 4 Monate)
​Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
​Ländergruppe 2:​​690 € pro Monat
(Förderung für max. 4 Monate)
​Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
​Ländergruppe 3:​​690 € pro Monat
(Förderung für max. 4 Monate)
​Bulgarien, Kroatien, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

Alle Erasmus+ Teilnehmenden erhalten im SoSe 2025 eine zusätzliche Förderung von 2 Reisetagen.

Die Erasmus+ Förderung wird in zwei Raten ausgezahlt:
  • Die 1. Rate (80% der Gesamtfördersumme) vor Praktikumsstart (vorausgesetzt die Antragsunterlagen liegen fristgerecht vor).
  • Die 2. Rate (20% der Gesamtfördersumme) nach Praktikumsende (nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen).

Die ERASMUS Student Charter hilft Ihnen, Ihre Rechte und Pflichten wahrzunehmen!

Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringen Chancen

Teilnehmende mit geringen Chancen können eine Zusatzförderung ("Top Up") beantragen. Das Top Up beträgt 250€ pro Monat zusätzlich zur Erasmus-Basisrate (auch hier können max. 4 Monate gefördert werden).

Als Teilnehmende mit geringen Chancen gelten:

  • erwerbstätige Studierende
  • Erstakademiker*innen
  • Studierende mit Kind(ern)
  • Studierende mit Behinderung
  • Studierende mit Mehrbedarf wegen chronischer Erkrankung

Die Zielgruppen und Förderfähigkeitskriterien wurden von der NA DAAD festgelegt.


Wichtig: Es kann nur ein Top Up beantragt werden, auch wenn mehrere Kriterien auf Sie zutreffen.

Informationen zu den Kriterien, den Nachweisen und der Beantragung hier:
Infoblatt Zusatzförderung Teilnehmende mit geringen Chancen_Praktikum.pdf


Realkostenantrag

Studierende mit Behinderung (GdB von mindestens 20), chronischer Erkrankung oder Kind(ern), denen durch den Auslandsaufenthalt besonders hohe Kosten entstehen, können statt des Top Ups einen sogenannten Realkostenantrag stellen. Durch den Realkostenantrag können auslandsbedingte Mehrkosten von bis zu 15.000 € pro Semester erstattet werden. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich. Die Beantragung erfordert viel Vorlaufzeit, daher kontaktieren Sie das International Office bitte frühzeitig, um sich beraten zu lassen.


Zusatzförderung für Grünes Reisen

Erasmus+ Teilnehmende, die Hin- und/oder Rückreise mit emissionsarmen Verkehrsmitteln (z. B. Bahn, Bus, Fahrgemeinschaft, Fahrrad) zurücklegen, können unter bestimmtem Umständen eine zusätzliche Förderung dafür erhalten.  Das Top Up Grünes Reisen muss vor dem Auslandspraktikum beantragt werden - es kann nicht im Nachhinein beantragt werden.

Top Up Grünes Reisen für Erasmus-Mobilitäten im SoSe 2025: Wenn sich die Anreise/Abreise durch die Nutzung emmissionsarmer Verkehrsmittel um mehr als die standardmäßig vorgesehenen zwei Reisetage verlängert, können bis zu vier weitere Reisetage beantragt werden (also insgesamt maximal 6 Reisetage für grünes Reisen).

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auf den Erasmus+ Interrail Pass hinweisen, der 6 Monate gilt und Erasmus+ Teilnehmenden ermöglicht während Ihrer Mobilität kostengünstig mit dem Zug zu reisen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.


Kontakt

Sophie Hamann

E-Mail: outgoing@hs-duesseldorf.de

Tel: +49 211 4351 8190

Raum: 02.1.015

Offene Sprechstunde: mittwochs 13:00-16:00 Uhr

 

Weitere Informationen

Links:


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