Studierende, die ein Auslandssemester absolvieren, können Auslands-BAföG erhalten. Ob Sie grundsätzlich Anspruch auf Leistungen haben, können Sie hier nachlesen.
Für Auslands-BAföG gibt es eine andere Berechnungsgrundlage als für Inlands-BAföG. Das kann dazu führen, dass Studierende, die im Inlad wegen der Höhe des Einkommens der Eltern kein BAföG erhalten, für Ihr Auslandssemester mit Auslands-BAföG gefördert werden können.
WICHTIG:
Stellen Sie den Antrag für Auslands-BAföG so schnell wie möglich (mind. 6 Monate vor Beginn des Auslandssemesters).
Bei welchem Auslands-BAföG-Amt der Antrag zur Förderung eingereicht werden muss, hängt vom Zielland des geplanten Studienaufenthaltes ab. Das für Sie zuständige Amt finden Sie hier.
Insbesondere für Free Mover Aufenthalte kann sich Auslands-BAföG lohnen, da Auslands-BAföG Empfänger*innen einen rückzahlungsfreien Zuschuss zu den Studiengebühren in Höhe von bis zu 4.600 € erhalten können. Darüber hinaus gibt es Zuschüsse zu Reisekosten und Krankenversicherung.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Studiengebühren und Reisekosten in der Regel vorstrecken müssen. Das Auslands-BAföG-Amt zahlt die gesamte Förderung ab Beginn des Auslandsaufenthaltes in monatlichen Raten aus. Je nach Bearbeitungsdauer kann es allerdings passieren, dass das Auslands-BAföG nicht pünktlich zu Beginn des Auslandsaufenthaltes ausgezahlt wird.
Gut zu wissen: Auslands-BAföG ist kompatibel mit Erasmus+ und PROMOS!
Achtung!
Wenn Sie Inlandsbafög erhalten,
dann benachrichtigen Sie bitte das für Sie zuständige Bafögamt darüber,
dass Sie ins Ausland gehen - ob Sie Auslandsbafög beantragen oder
nicht spielt hier keine Rolle. Sonst kann es gegebenenfalls zur
Rückforderung der Mittel und einem Bußgeld kommen.
WICHTIG: Rechtsverbindlich sind nur die Auskünfte und Informationen, die Ihnen Ihr Bafög-Amt gibt.