Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

Grundsätzliches

​Im Rahmen des Erasmus+ Programms haben Sie während Ihres Studiums die Möglichkeit ein Auslandssemester oder gar ein ganzes Auslandssjahr an einer Partnerhochschule in Ländern der Europäischen Union, Norwegen, der Türkei, Nordmazedonien, Liechtenstein oder Island zu verbringen.

Voraussetzung für Erasmus+ Studienaufenthalte

  • Der Studienaufenthalt kann nur an einer Hochschule verbracht werden, mit der die HSD ein entsprechendes Abkommen geschlossen hat.

  • Die Dauer des Aufenthaltes beträgt mindestens 2 bis maximal 12 Monate (weitere Informationen zur Förderdauer siehe Abschnitt "Fördersätze").

  • Die Antragsunterlagen werden vollständig und fristgerecht eingereicht (siehe Abschnitt "Beantragung von Erasmus+").

Eine Erasmus+ Förderung ist je Studienphase mehrfach möglich: 2-12 Monate im BA-Studium, 2-12 Monate im MA-Studium, 2-12 Monate für Doktorand*innen. Wenn Sie beispielsweise ein Auslandssemester mit Erasmus+ absolvieren, können Sie auch noch ein Auslandspraktikum mit Erasmus+ finanzieren.


Fördersätze für Erasmus+ Studienaufenthalte

WICHTIG:

Da das Erasmus+ Budget der HSD begrenzt ist, können maximal 4 Monate/120 Tage innerhalb eines Semesters pro Stipendiat*in gefördert werden (vorausgesetzt der Auslandsaufenthalt dauert so lange).

ERASMUS+ sieht feste Fördersätze in unterschiedlicher Höhe nach Ländergruppen vor. Diese werden von der NA DAAD vorgegeben. Die EU-Kommission nimmt jedes Jahr Änderungen an den Erasmus+ Fördergeldern vor. Je nach verwendetem Budget kann es daher Unterschiede in der Förderung geben.

Fördersätze für Erasmus+ Studienaufenthalte im Sommersemester 2025:

​Ländergruppe 1:
​600 € pro Monat

(Förderung für max. 4 Monate pro Semester)
​​Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
​Ländergruppe 2:
​540 € pro Monat

(Förderung für max. 4 Monate pro Semester)
​Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
​Ländergruppe 3:
​540 € pro Monat

(Förderung für max. 4 Monate pro Semester)
​Bulgarien, Kroatien, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn


Die Erasmus+ Förderung wird in zwei Raten ausgezahlt:

  • Die 1. Rate (80% der Gesamtfördersumme) bei Beginn des Auslandsaufenthaltes (vorausgesetzt die Antragsunterlagen liegen fristgerecht vor).
  • Die 2. Rate (20% der Gesamtfördersumme) nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes (nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen).


Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringen Chancen

Teilnehmende mit geringen Chancen können eine Zusatzförderung ("Top Up") beantragen. Das Top Up beträgt 250€ pro Monat zusätzlich zur Erasmus-Basisrate (auch hier können max. 4 Monate gefördert werden).


Als Teilnehmende mit geringen Chancen gelten:

  • erwerbstätige Studierende
  • Erstakademiker*innen
  • Studierende mit Kind(ern)
  • Studierende mit Behinderung
  • Studierende mit Mehrbedarf wegen chronischer Erkrankung

Die Zielgruppen und Förderfähigkeitskriterien wurden von der NA DAAD festgelegt. Wichtig: Es kann nur ein Top Up beantragt werden, auch wenn mehrere Kriterien auf Sie zutreffen!
Informationen zu den Kriterien, den Nachweisen und der Beantragung finden Sie hier: Infoblatt Zusatzförderung Erasmus+_Teilnehmende mit geringen Chancen.pdf


Realkostenantrag

Studierende mit Behinderung (GdB von mindestens 20), chronischer Erkrankung oder Kind(ern), denen durch den Auslandsaufenthalt besonders hohe Kosten entstehen, können statt des Top Ups einen sogenannten Realkostenantrag stellen. Durch den Realkostenantrag können auslandsbedingte Mehrkosten von bis zu 15.000 € pro Semester erstattet werden. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich. Die Beantragung erfordert viel Vorlaufzeit, daher kontaktieren Sie das International Office bitte frühzeitig, um sich beraten zu lassen.

Zusatzförderung für Grünes Reisen

Erasmus+ Teilnehmende, die Hin- und/oder Rückreise mit emissionsarmen Verkehrsmitteln (z. B. Bahn, Bus, Fahrgemeinschaft, Fahrrad) zurücklegen, können eine zusätzliche Förderung dafür erhalten. Das Top Up Grünes Reisen muss zu Beginn des Auslandssemesters beantragt werden, es kann also nicht im Nachhinein beantragt werden

Top Up Grünes Reisen für Erasmus-Mobilitäten im SoSe 2025: Bis zu 6 zusätzliche Reisetage, wenn sich die Anreise/Abreise durch die Nutzung von emmissionsarmen Verkehrsmitteln verlängert.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auf den Erasmus+ Interrail Pass hinweisen, der 6 Monate gilt und Erasmus+ Teilnehmenden ermöglicht während Ihrer Mobilität kostengünstig mit dem Zug zu reisen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

​​Bewerbung für ein Auslandssemester

Mit den Partnerhochschulen sind Austauschkontingente festgelegt, d. h. es steht nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen pro Partnerhochschule pro Akademischen Jahr zur Verfügung. Die Plätze werden mittels eines Platzvergabeverfahren am jeweiligen Fachbereich vergeben.

WICHTIG:

Wenn Sie ein Auslandssemester an einer Erasmus-Partnerhochschule absolvieren möchten, müssen Sie das Formular „Bewerbung für ein Auslandssemester“ über die Datenbank Mobility Online beim International Office einreichen. Die Bewerbungsfrist dafür ist der 15.01. für das darauffolgende akademische Jahr.

Den Link und die Anleitung für das Bewerbungsformular finden Sie hier.


Beantragung von Erasmus+

Wenn Sie einen Platz an einer Erasmus+ Partnerhochschule erhalten haben, nehmen Sie automatisch am Erasmus+ Programm teil.

Für die Beantragung des Erasmus+ Stipendiums müssen Sie vor, während und nach Ihrem Auslandsaufenthalt verschiendene Dokumente über die Datenbank Mobility Online einreichen.

Das International Office informiert zeitnah vor Start des Auslandssemesters über die einzureichenden Unterlagen und veranstaltet eine Erasmus+ Infoveranstaltung, bei der die Beantragung genau erklärt wird.

Einzureichende Unterlagen vor dem Aufenthalt (hier klicken)
  • Grant Agreement = Vertrag zwischen Ihnen und dem International Office über Ihre Teilnahme am Erasmus+ Programm. Das Grant Agreement generieren Sie über Mobility Online. Eine detailierte Anleitung dazu erhalten Sie vom IO vor Beginn Ihres Auslandssemesters.
  • Learning Agreement (LA) = Kursabsprache zwischen Ihnen, Ihrem Fachbereich und der Partnerhochschule. Auch im Auslandssemester sollten Sie 30 ECTS anpeilen. Nachdem Sie das Kursprogramm der Partnerhochschule erhalten haben, füllen Sie das LA aus. Es muss von Ihnen, der zuständigen Person an Ihrem Fachbereich und der zuständigen Person an der Partnerhochschule unterschrieben werden. Das LA kann entweder als „paper-based“ LA oder als digitales LA (DLA oder auch OLA genannt) über Mobility Online eingereicht werden.
  • Ggf. Kursanrechnungsformular: Einige Fachbereiche verlangen neben dem Learning Agreement ein zusätzliches Kursanrechnungsformular.
  • Ggf. Ehrenwörtliche Erklärung: Falls Sie ein Top Up beantragen, müssen Sie die entsprechende ehrenwörtliche Erklärung einreichen. Diese wird über Mobility Online generiert.
  • Immatrikulationsbescheinigung der HSD: Auch bei Absolvierung eines Auslandssemesters sind Sie dazu verpflichtet sich an der HSD durch Überweisung des Semesterbeitrages zurückzumelden.Sie haben die Möglichkeit sich vom Deutschlandsemesterticket befreien zu lassen.
  • OLS (Online Language Support): Als Teilnehmende*r des Erasmus+ Programms erhalten Sie Zugriff auf die EU Academy, wo Sie Einstufungstests und Sprachkurse absolvieren können. Sie haben drei Jahre Zugriff auf die EU Academy. Das IO sendet Ihnen Informationen zum Zugang zur EU Academy vor Ihrem Auslandsaufenthalt zu.
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Einzureichende Unterlagen während des Aufenthaltes (hier klicken)
  • Ggf. LA Changes: Haben sich nach Antritt Ihres Auslandssemesters Änderungen in Ihrer Kurswahl ergeben? Dann füllen Sie im LA den Teil "changes" innerhalb von 5 Wochen aus. Auch das LA Changes müssen alle drei Parteien (Sie, die Partnerhochschule und Ihr Fachbereich) unterschreiben.
  • Ggf. Austausch verlängern: Ihnen gefällt es an der Partnerhochschule so gut, dass Sie noch ein Semester bleiben möchten? Dann beantragen Sie die Verlängerung Ihres Austausches innerhalb von 12 Wochen nach Vorlesungsbeginn. Sie benötigen für die Verlängerung die Zustimmung der Partnerhochschule und Ihres Fachbereichs und müssen diese an das IO weiterleiten. Nur bei ausreichenden finanziellen Mitteln können Sie für das zweite Semester eine Erasmus+ Förderung erhalten.
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Einzureichende Unterlagen nach dem Aufenthalt (hier klicken)
  • Letter of Confirmation = Aufenthaltsbescheinigung. Das Formular muss vom Koordinator*in der Partnerhochschule ausgefüllt und unterschrieben werden.
  • Transcript of Records = Zeugnis der im Ausland erbrachten Leistungen an der Partnerhochschule.
  •  EU-Survey = Online Bericht an die EU-Kommission in Brüssel. Der Link für das Survey wird Ihnen kurz vor Ende Ihres Aufenthaltes per E-Mail zugeschickt.
  • Ausführlicher Erfahrungsbericht: Bitte nutzen Sie für den Erfahrungsbericht unsere Vorlage und schildern Sie darin ausführlich Ihre Erfahrungen in Ihrem Auslandssemester (gerne mit Fotos).
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Hinweise zur Kursanrechnung (hier klicken)
  • Learning Agreement und Transcript of Records sind die Grundlage für die Anrechnung der im Ausland erbrachten Leistungen. Manche Fachbereiche haben zusätzlich zum Learning Agreement ein eigenes Kursanrechnungsformular.
  • Nur bestandene Prüfungen können angerechnet werden.
  • Learning Agreement und Transcript of Records werden zwecks Anerkennung beim Prüfungsausschuss des Fachbereichs eingereicht.
  • Für die Anerkennung und Anrechnung von Leistungen sind die Prüfungsausschüsse der Fachbereiche zuständig. Bei Fragen und Einwänden wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Prüfungsausschuss in Ihrem Fachbereich.
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Weitere Informationen / Formulare

Kontakt

Beratung Auslandssemester und Auslandspraktikum, Erasmus+ Stipendium

Sophie Hamann
T +49 211 4351-8190
outgoing@hs-duesseldorf.de

Offene Sprechstunden: Mi 13 - 16 Uhr
Termine nach Vereinbarung

Beratung Auslandssemester, Erasmus+ Stipendium

Sandra Winter
T +49 211 4351-8127
outgoing@hs-duesseldorf.de


Offene Sprechstunde: Di 9 - 12 Uhr
Termine nach Vereinbarung