Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

FAQs Auslands­semester

Sie interessieren sich für ein Auslandssemester? Dann finden Sie hier häufige Fragen und deren Antworten.


 1.) Planung eines Auslandssemesters​​​​​​​​​

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Ich interessiere mich ein Auslandssemester. Wann muss ich mit der Planung beginnen?

Das International Office rät dazu, mit der Planung eines Auslandsemesters etwa 12 Monate im Voraus zu beginnen. Grundsätzlich empfiehlt es sich ein Auslandssemester eher zum Wintersemester zu planen, da hier der akademische Kalender der HSD mit denen der Partnerhochschulen zusammenpasst. An vielen Partnerhochschulen beginnt das Sommersemester of schon im Januar oder Februar, wenn an der HSD noch Prüfungsphase ist.

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Gibt es Informationsveranstaltungen zum Thema Auslandssemester?

Wenn Sie sich für ein Auslandssemester interessieren, sollten Sie im ersten Schritt die Informationsveranstaltung „Wege ins Ausland – Wie plane ich mein Auslandssemester?“ des International Office besuchen. Die Informationsveranstaltungen finden jedes Jahr von Anfang Oktober bis Mitte Januar regelmäßig statt.
Termine und Informationen zur Anmeldung finden Sie auf der Outgoing-Website.
In der Informationsveranstaltung erfahren Sie alles Wichtige zur Planung, Organisation und Finanzierung eines Auslandssemesters. Außerdem informieren wir Sie über den Bewerbungsprozess, Sprachvoraussetzungen und Deadlines.

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Was sind Partnerhochschulen?

Partnerhochschulen sind Hochschulen im Ausland, mit denen die HSD einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat. Die Kooperationsverträge regeln den Austausch von Studierenden und Lehrenden und wurden auf Fachbereichsebene geschlossen.

Derzeit hat die HSD Verträge mit ca. 200 Partnerhochschulen im Ausland geschlossen. Studierende, die ein Semester an einer Partnerhochschule verbringen, müssen keine Studiengebühren an der Partnerhochschule bezahlen. Wenn Sie ein Auslandssemester an einer Erasmus+ Partnerhochschule verbringen, nehmen Sie automatisch am Stipendienprogramm Erasmus+ teil.

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Hat mein Fachbereich Partnerhochschulen?

Jeder Fachbereich der HSD hat Verträge mit Partnerhochschulen im Ausland. Informationen zu den Partnerhochschulen des jeweiligen Fachbereichs finden Sie auf den Fachbereichswebseiten:

Fachbereich Architektur

Fachbereich Design

Fachbereich Elektro- und Informationstechnik

Fachbereich Medien

Fachbereich Maschinenbau- und Verfahrenstechnik

Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften

Fachbereich Wirtschaftswissenschaften

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Kann ich an eine Partnerhochschule eines anderen Fachbereichs der HSD gehen?

Die Plätze an den Partnerhochschulen sind in erster Linie für die Studierenden des jeweiligen Fachbereichs reserviert. Erst nach dem Platzvergabeverfahren ist ersichtlich, ob es noch freie Plätze gibt.

Die Kooperationsverträge wurden auf Fachbereichsebene geschlossen. Es kommt daher auf die Partnerhochschule, für die Sie sich interessieren, an und ob diese überhaupt ein passendes Kursprogramm für Ihren Studiengang hat. Außerdem muss der Fachbereich und die Partnerhochschule zustimmen.

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Kann ich auch an eine Hochschule im Ausland gehen, die keine Partnerhochschule der HSD ist?

Ja, Sie können auch ein Auslandssemester an einer Hochschule absolvieren, mit der die HSD keinen Kooperationsvertrag hat. Dann gelten Sie als sogenannter Free Mover.

Ein Auslandssemester als Free Mover erfordert mehr Eigeninitiative und ist kostenintensiver, da meist hohe Studiengebühren anfallen. Als Free Mover bewerben Sie sich eigenständig oder über eine Vermittlungsorganisation bei Ihrer Wunschhochschule.

Viele Studierende, die als Free Mover ins Ausland gehen, nutzen die Dienste von Vermittlungsorganisationen. Die Studienplatzvermittlung und der Service der Vermittlungsorganisationen sind für Studierende kostenlos. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

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An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zum Thema Auslandssemester habe?

Das International Office ist für administrative Fragen rund um die Planung und Finanzierung von Auslandsaufenthalten zuständig. Für die Planung eines Auslandssemesters empfehlen wir Ihnen als Erstberatung eine unserer Informationsveranstaltungen "Wie plane ich mein Auslandssemester?" zu besuchen. Darüber hinaus beraten wir Sie gerne während unserer offenen Sprechstunden und per E-Mail oder Telefon. Unsere Sprechzeiten und Kontaktdaten finden Sie auf der Outgoing-Website.

Bei fachlichen Fragen wie z. B. zum Thema Kurswahl und Anerkennung, wenden Sie sich bitte an die zuständige Person Ihres Fachbereichs:

FachbereichInternationalisierungsbeauftragte*r/ Ansprechperson bei fachlichen Fragen
​Architektur​Herr Schaplik
​Design​Frau Muscat-Bruhn
​Elektro- und Informationstechnik
​Frau Prof. Schwung
​Medien​Herr Prof. Herder
​Maschinenbau und Verfahrenstechnik
​Frau Fussenecker, Herr Spratte, Frau Pallaks
(E-Mail-Adresse: international.mv@hs-duesseldorf.de)
​Sozial- und Kulturwissenschaften
​Frau Lerchen
​Wirtschaftswissenschaften​Studiengangsleitung


2.) Auslandssemester an einer Partnerhochschule

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Wie bewerbe ich mich um einen Platz an einer Partnerhochschule?

Wenn Sie ein Auslandssemester an einer Partnerhochschule absolvieren möchten, müssen Sie das Formular „Bewerbung für ein Auslandssemester“ über die Datenbank Mobility Online beim International Office einreichen. Die Bewerbungsfrist dafür ist der 15. Januar für das darauffolgende akademische Jahr.
Die Anleitung und den Link für das Bewerbungsformular publizieren wir auf der Outgoing-Website (im grünen Kasten).

In dem Bewerbungsformular können Sie drei Wunschpartnerhochschulen angeben.

Besonderheit am FB A, D und SK: Studierende des Fachbereichs Architektur, Design und Sozial- und Kulturwissenschaften müssen zusätzliche Bewerbungsunterlagen bei Ihrem Fachbereich einreichen. Informationen dazu finden Sie auf der jeweiligen Fachbereichswebsite.

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Wann bekomme ich Bescheid, ob ich einen Platz an einer Partnerhochschule erhalten habe?

Die Platzvergabe erfolgt Ende Februar bis Mitte März und Sie werden anschließend informiert, ob und wenn ja an welcher Partnerhochschule Sie einen Platz erhalten haben.

Achtung: Es kann vorkommen, dass die E-Mail, die das International Office über die Datenbank Mobility Online verschickt, im Spam/Junk-Mail-Ordner landen. Bitte kontrollieren Sie diesen daher regelmäßig!

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Nachdem ich einen Platz an der Partnerhochschule erhalten habe, wie geht es dann weiter?

Wenn Sie einen Platz an einer Partnerhochschule erhalten haben, erhalten Sie vom International Office eine E-Mail mit der Bitte den zugeteilten Platz über die Datenbank Mobility Online anzunehmen oder abzulehnen.

Wenn Sie den zugeteilten Platz angenommen haben, nominiert das International Office Sie bei der Partnerhochschule. "Nominieren" bedeutet, dass Sie am Auswahlverfahren an der HSD teilgenommen haben und nun im Rahmen des Kooperationsvertrages als Austauschstudierende*r an der Partnerhochschule vorgeschlagen werden. Das International Office nimmt die Nominierungen nach und nach vor und beginnt mit den Parnterhochschulen, deren Nominierungsfristen zuerst enden. Die Nominierungen für Auslandsaufenthalte im Wintersemester finden ca. Mitte März bis Mai statt (je nach Nominierungsfrist der jeweiligen Partnerhochschule). Die Nominierungen für Auslandsaufenthalte im Sommersemester finden in der Regel ab September statt (je nach Nominierungsfrist der jeweiligen Partnerhochschule).

Nachdem Sie an der Partnerhochschule nominiert wurden, erhalten Sie vom International Office eine E-Mail mit weiteren Informationen zum Ablauf. Die Partnerhochschule wird Ihnen nach der Nominierung Informationen zum Bewerbungsablauf zusenden. Sie müssen sich dann fristgerecht bei der Partnerhochschule bewerben.

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Muss ich Bewerbungsunterlagen an die Partnerhochschule senden?

Ja. Nach der Nominierung informiert Sie das International Office über das Bewerbungsprozedere an der Partnerhochschule. Auch die Partnerhochschule wird Ihnen Informationen zum Bewerbungsprozess zusenden. Sie müssen Ihre Bewerbungsunterlagen dann zusammenstellen und innerhalb der Bewerbungsfrist bei der Partnerhochschule einreichen.

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Was für Sprachkenntnisse muss ich nachweisen?

Zum Zeitpunkt der Bewerbung an der Partnerhochschule ist es wahrscheinlich, dass Sie bei der Partnerhochschule einen Sprachnachweis einreichen müssen. Häufig ist eine Voraussetzung, dass der Sprachnachweis nicht älter als 24 Monate ist. Welcher Sprachnachweis gefordert ist, ist ganz unterschiedlich und hängt von der Partnerhochschule ab. Mögliche, akzeptierte Sprachnachweise können bspw. das Abiturzeugnis, eine Bestätigung über bestandene Sprachkurse im Fachbereich an der HSD, ein internationales Sprachzertifikat bspw. Toefl oder IELTS sein.

WICHTIG: Informieren Sie sich auf der Website der Partnerhochschule, welche Sprachkenntnisse/Sprachzertifikate gefordert werden!

Kümmern Sie sich rechtzeitig darum Ihre Sprachfertigkeit zu trainieren und ein Sprachzertifikat zu erwerben. Sie können z. B. das kostenlose Sprachkursangebot vom ZWEK oder das Sprachkursangebot Ihres Fachbereichs nutzen.

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Wann beginne ich mit der Wohnungssuche im Ausland?

Nachdem Sie das International Office bei der Partnerhochschule nominiert hat, erhalten Sie von der Partnerhochschule zuerst Informationen zum Bewerbungsprozess. Im Anschluss daran folgen üblicherweise weitere Informationen zu den Orientierungstagen, Kurswahl und Unterkünften.

Ob Wohnheimplätze von der Partnerhochschule zur Verfügung gestellt werden, ist von Partnerhochschule zu Partnerhochschule unterschiedlich. Lesen Sie sich die Informationen, die Sie von der Partnerhochschule erhalten oder die auf der Website der Partnerhochschule stehen, sorgfältig durch.

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Stellt mir die Partnerhochschule eine Unterkunft zur Verfügung oder hilft mir bei der Wohnungssuche?

Das ist von Partnerhochschule zu Partnerhochschule unterschiedlich. Manche Partnerhochschulen stellen Wohnheimplätze zur Verfügung und schicken dann auch Links für die Anmeldung an die Austauschstudierenden. Andere Partnerhochschulen stellen keine Wohnheimplätze zur Verfügung und Sie müssen Ihre Unterkunft selbstständig suchen.

Wir empfehlen sich die Erfahrungsberichte der Studierenden durchzulesen, die bereits ein Auslandssemester absolviert haben. Darin finden Sie wertvolle Hinweise und Tipps zum Thema Wohnungssuche.



3.) Kurswahl und Kursanrechnung

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Wie viele Kurse muss ich im Ausland wählen?

30 ECTS ist der Workload, der generell für ein Fachsemester vorgesehen ist. Auch im Ausland sollten Sie diese 30 ECTS anpeilen. Je nachdem wie viele Credits für diese Kurse vergeben werden, handelt es sich in der Regel um ca. 4-5 Kurse.

Das bedeutet nicht, dass jeder Kurs, den Sie wählen auch vom Fachbereich angerechnet wird (außer Sie haben in Ihrem Studiengang ein integriertes Auslandssemester).

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Kann ich mir die Kurse, die ich im Ausland wähle, an der HSD anrechnen lassen?

Diese Frage müssen Sie mit der zuständigen Person an Ihrem Fachbereich klären.

Sobald Ihnen das Kursprogramm der Partnerhochschule vorliegt, suchen Sie sich die Kurse, die Sie an der Partnerhochschule wählen möchten heraus. Ggf. sprechen Sie Ihre Kurswahl und die Anerkennungsmöglichkeiten mit der zuständigen Person an Ihrem Fachbereich ab.

Ihre Kurswahl tragen Sie ins Learning Agreement ein. Das Learning Agreement müssen Sie selbst unterschreiben und anschließend von der zuständigen Person in Ihrem Fachbereich und an der Partnerhochschule unterschreiben lassen.
Wer die zuständige Person an Ihrem Fachbereich ist, teilen wir Ihnen mit nachdem wir Sie an der Partnerhochschule nominiert haben.

Manche Fachbereiche haben neben dem Learning Agreement ein weiteres Formular für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen (z. B. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften).

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Was ist ein Learning Agreement?

Das Learning Agreement dient der Kursabsprache mit Ihrem Fachbereich und der Partnerhochschule. Es ist außerdem eine Bestätigung darüber, welche Kurse Sie sich an Ihrem Fachbereich nach Ihrer Rückkehr anrechnen lassen können.

Falls sich Ihre Kurswahl zu Beginn Ihres Auslandssemesters ändert, ist es wichtig, diese Änderungen im Learning Agreement festzuhalten.

Ob das Learning Agreement Bestandteil der Bewerbungsunterlagen ist, die Sie bei der Partnerhochschule einreichen müssen, hängt von der jeweiligen Partnerhochschule ab. Viele Partnerhochschule verlangen das Learning Agreement erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Das Learning Agreement ist auch Bestandteil des Stipendienprogramms Erasmus+.

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Kann ich auch Kurse wählen, die mir nicht an der HSD angerechnet werden?

Ja, das können Sie, insbesondere dann, wenn das Auslandssemester kein integrierter Bestandteil Ihres Studienganges ist.

Sie sollten den Semesterworkload von 30 ECTS im Blick behalten.

Für das Stipendienprogramm Erasmus+ ist es unerheblich, ob Ihnen die Kurse, die Sie an der Partnerhochschule absolvieren, an der HSD nach Ihrer Rückkehr angerechnet werden.

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Kann ich meine Bachelor- oder Masterarbeit im Ausland schreiben?

Das kommt darauf an. Wenn Sie an der HSD eine*n Betreuer*in für Ihre Abschlussarbeit haben, sollten Sie zuerst mit ihm oder ihr darüber sprechen. Lesen Sie sich außerdem die Prüfungsordnung Ihres Studienganges durch und sprechen Sie mit der zuständigen Person Ihres Prüfungsbüros.

WICHTIG: Die Anfertigung einer Abschlussarbeit im Ausland mit einem Auslandssemester an einer Partnerhochschule zu kombinieren, ist NICHT möglich. Bei einem Auslandssemester müssen Sie an den Kursen der Partnerhochschule teilnehmen. 30ECTS ist der Workload, der generell für ein Fachsemester vorgesehen ist. Auch im Ausland sollten Sie diese 30 ECTS anpeilen. Die Erstellung einer Abschlussarbeit ist diesem Fall dann Freizeitgestaltung und kann nicht als Bestandteil im Learning Agreement aufgeführt werden oder gar mit ECTS bemessen werden

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4.) Finanzierung eines Auslandssemester

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Wie kann ich ein Auslandssemester am besten finanzieren?

Es gibt viele Möglichkeiten ein Auslandssemester zu finanzieren. Die meisten Studierenden kombinieren verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten bspw. Stipendien, Auslands-BAföG, Ersparnisse aus Nebentätigkeiten, Unterstützung der Familie, Studienkredit, etc.

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Welche Stipendien bietet die HSD für Auslandssemester an?

Die HSD vergibt die Erasmus+ Förderung als leistungsunabhängiges Teilstipendium, an alle Studierenden, die an einer Erasmus+ Partnerhochschule ein Auslandssemester absolvieren und das Stipendium fristgerecht beantragen.

Studierende, die ein Auslandssemester an Hochschulen weltweit außer in EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und Türkei absoliveren, können sich für das PROMOS Stipendium bewerben. Das PROMOS Stipendium ist ein leistungsbezogenes Teilstipendium, für das Sie sich zweimal im Jahr an der HSD bewerben können.

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Wie kann ich mich für das Erasmus+ Stipendium bewerben?

Die HSD vergibt die Erasmus+ Förderung als leistungsunabhängiges Teilstipendium, an alle Studierenden, die an einer Erasmus+ Partnerhochschule ein Auslandssemester absolvieren und das Stipendium fristgerecht beantragen.

Wenn Sie einen Platz an einer Erasmus+ Partnerhochschule erhalten, nehmen Sie automatisch am Erasmus+ Programm teil. Das International Office infomiert Sie über die einzureichenden Stipendienunterlagen nach der Nominierung an der Partnerhochschule.

Weitere Informationen dazu, welche Länder am Erasmus+ Programm teilnehmen und wie hoch die Förderung ist, finden Sie auf unserer Erasmus+ Website.

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Wie kann ich mich für das PROMOS Stipendium bewerben?

Das PROMOS Stipendium ist ein leistungsbezogenes Teilstipendium, für das Sie sich zweimal im Jahr an der HSD bewerben können.

Das PROMOS Stipendium fördert Studienaufenthalte an Hochschulen weltweit außer in EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und Türkei, Abschluss- und Studienarbeiten (Bachelor und Master) an Hochschulen (außer ERASMUS Partner) oder Unternehmen, Praktika weltweit außer in EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und Türkei, Teilnahme an Sommerschulen oder Fachkursen an ausländischen Hochschulen weltweit.

WICHTIG: Für das PROMOS Stipendium müssen Sie sich bewerben. Das Budget ist begrenzt und die PROMOS Stipendien werden nach einem Auswahlverfahren vergeben.

Weitere Informationen zum PROMOS Stipendium (Bewerbungfristen, Bewerbungsablauf und - unterlagen, Höhe der Förderung und Auswahlkriterien) finden Sie auf unserer PROMOS Website.

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Gibt es zusätzliche Förderung für Studierende mit Behinderung, chronischer Erkrankung und Kind(ern)?

Das Erasmus+ Programm bietet Studierenden mit Behinderung, chronischer Erkrankung und Kind(ern) zusätzliche Förderung an. Diese Zielgruppen können entweder einen pauschalen Zuschlag beantragen oder ihre real anfallenden auslandsbedingten Mehrkosten mit einem sogenannten "Realkostenantrag" erstatten lassen. Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Erasmus+ Website.

Bitte kommen Sie frühzeitig auf das International Office zu, um sich beraten zu lassen.

Außerdem vergibt die HSD mit dem Vision-Stipendium aus hochschuleigenen Mitteln pro Semester zwei Stipendien für Studierende, die aufgrund einer chronischen Erkrankung oder Behinderung oder aufgrund von zu betreuenden Kindern einen finanziellen Mehrbedarf im Rahmen eines Auslandsaufenthalts haben. Weiterführende Informationen zum Vision Stipendium finden Sie hier.

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Gibt es noch andere Stipendienprogramme?

Das HAW.International ist ein Stipendienprogramm des DAAD für Studierende aller Fachrichtungen in Bachelor-, Master-, und Diplomstudiengängen an deutschen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) und Fachhochschulen (FH). Mit dem HAW.International-Stipendium werden Studienaufenthalte und Aufenthalte im Rahmen einer Abschlussarbeit im Ausland gefördert. Weiterführende Informationen zum HAW.International-Stipendium finden Sie hier.

Wichtig: Das HAW.International Stipenidum kann NICHT gleichzeitig mit PROMOS oder Erasmus+ bezogen werden!

Der DAAD vergibt außerdem noch weitere Stipendien für Studierende und Graduierte. Eine Übersicht über alle DAAD Stipendien finden Sie in der DAAD Stipendiendatenbank. Dort können Sie nach passenden Stipendien über die Filterfunktion suchen.

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Lohnt es sich Auslands-BAföG für ein Auslandssemester zu beantragen?

Viele Studierende finanzieren ein Auslandssemester mit Hilfe von Auslands-BAföG. Da für Auslands-BAföG eine andere Berechnungsgrundlage als für Inlands-BAföG gilt, lohnt es sich einen Antrag zu stellen. Die Fördersumme umfasst Zuschüsse zu den Lebenshaltungskosten, Reisekosten, Auslandskrankenversicherung und auch zu Studiengebühren, sofern welche gezahlt werden müssen bspw., wenn Sie als Freemover ins Auslands gehen.

Gut zu wissen: Auslands-BAföG ist kompatibel mit Erasmus+ und PROMOS.

Weiterführende Informationen zu Auslands-BAföG finden Sie hier.

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Wie kann ich Auslands-BAföG beantragen?

Sie müssen den Antrag auf Auslands-BAfög beim zuständigen Amt stellen. Welches Amt zuständig ist, hängt vom Zielland des geplanten Studienaufenthaltes ab. Das für Sie zuständige Auslands-BAföG-Amt finden Sie hier.

Jedes Auslands-BAföG-Amt arbeitet ein wenig anders. Deswegen ist es notwendig, dass Sie mit dem zuständigen Amt in Kontakt treten und in Erfahrung bringen, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.​

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Wann sollte ich Auslands-BAföG beantragen?

Wenn feststeht, in welchem Land Sie ein Auslandssemester absolvieren, dann sollten einen Erstantrag bei dem für Sie zuständigen Auslands-BAföG-Amt stellen, am besten ca. 6 Monate vor dem Auslandsaufenthalt.

Im Laufe des Antragsverfahrens müssen Sie immer wieder Dokumente einreichen, die Sie erst im Laufe des Bewerbungsverfahren von der Hochschule im Ausland erhalten. Je eher der Erstantrag gestellt wird, desto eher kann bei Vollständigkeit der Unterlagen die Förderung ausgezahlt werden.

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Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Team vom International Office: outgoing@hs-duesseldorf.de.


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