Auswahlgrenzen aus dem Vergabeverfahren Sommersemester 2024
werden hier nach Beginn der Vergabeverfahren bekannt gegeben und laufend aktualisiert.
Die Zulassungsbescheide werden Ihnen in Ihrem Bewerbungsaccount im HSD eCampus zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden Sie per E-Mail Statusänderungen in Ihrem Account informiert, sofern Sie die Benachrichtigung aktiviert haben.
Ablehnungsbescheide im DoSV-Verfahren (betrifft alle zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge) werden zentral von der Stiftung für Hochschulzulassung versendet.
Ablehnungsbescheide in Nicht-DoSV-Studiengängen werden im Anschluss an die Hauptverfahren erstellt.
(Sommersemester 2024, Stand 24.02.02.2024)
Bachelorstudiengänge
| Masterstudiengänge |
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
Business Administration (Vollzeit) AdH* = 2,8 mit Los
Business Administration (Teilzeit) Alle Bewerbungen erhielten ein Zulassungsangebot.
(alle Angaben ohne Gewähr)
* AdH = Auswahlverfahren der Hochschule. Die Hochschule Düsseldorf nutzt für das hochschuleigenes Auswahlverfahren als erstes Kriterium das Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung und als weiteres Kriterium die Wartezeit bis max. 7 Semester). Die Wartezeit verbessert dabei mit 0,1 Punkten je Semester die Note. Weitere Infos s.NC und Wartesemester.
| Fachbereich Maschinenbau und Verfahrenstechnik Internationales Wirtschaftsingenieurwesen Verfahrensnote = 2,1
Mechanical Engineering Innerhalb der Hauptquoten konnten alle Bewerber*innen die die Zugangsvoraussetzungen erfüllten, zugelassen werden.
Verfahrensnote in der Quote der Bildungsausländer = 1,2 mit Los
Umweltingenieurwesen Innerhalb der Hauptquoten konnten alle Bewerber*innen die die Zugangsvoraussetzungen erfüllten, zugelassen werden.
Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften Transforming Digitality Verfahrensnote = 2,0
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Business Analytics Verfahrensnote = 2,1
Im Sommersemester 2024 werden keine weiteren zulassungsbeschränkten Masterstudiengänge angeboten.
Verfahrensnote Master = die Verfahrensnote ergibt sich aus der Masterzugangsberechtigung - MZB (Bachelor-/Diplomnote). Je nach Studiengang werden für die Berechnung der Verfahrensnote noch weitere Kriterien herangezogen. (Z.B. Note der Eignungsfeststellungsprüfung, Bewertung aus dem Auswahl-verfahren oder einer Notenverbesserung).
Ob und welche Kriterien zusätzlich herangezogen werden, entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Fassung der studiengangspezifischen Prüfungsordnung.
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