Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

Aus­wahl­grenzen

​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​Auswahlgrenzen aus dem Vergabeverfahren Sommersemester 2025

werden hier nach Beginn der Vergabeverfahren bekannt gegeben und laufend aktualisiert.

Die Zulassungsbescheide werden Ihnen in Ihrem Bewerbungsaccount im HSD eCampus​ zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden Sie per E-Mail Statusänderungen in Ihrem Account informiert, sofern Sie die Benachrichtigung aktiviert haben. ​

Ablehnungsbescheide im DoSV-Verfahren (betrifft alle zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge) werden zentral von der Stiftung für Hochschulzulassung versendet.
Ablehnungsbescheide in Nicht-DoSV-Studiengängen werden im Anschluss an die Hauptverfahren erstellt. ​

(Sommersemester 2025, Stand 18.11.2024)



Bachelorstudiengänge

Masterstudiengänge

Fachbereich Wirtschaftswissenschaften

Business Administration (Vollzeit)
AdH* = 

Business Administration (Teilzeit)
AdH* = 




(alle Angaben ohne Gewähr)

* AdH = Auswahlverfahren der Hochschule. Die Hochschule Düsseldorf nutzt für das hochschuleigenes Auswahlverfahren als erstes Kriterium das Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung und als weiteres Kriterium die Wartezeit bis max. 7 Semester). Die Wartezeit verbessert dabei mit 0,1 Punkten je Semester die Note. 
Weitere Infos s. NC und Wartesemester.

Fachbereich Maschinenbau und Verfahrenstechnik

Internationales Wirtschaftsingenieurwesen
Verfahrensnote =​ 

Mechanical Engineering
Verfahrensnote =​ .

​​​​Verfahrensnote in der Quote der Bildungsausländer = 

​Umweltingenieurwesen
Verfahrensnote =​ ​



​Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften

Transforming Digitality
Verfahrensnote = 
​​

Fachbereich Wirtschaftswissenschaften

Business Analytics
Verfahrensnote = 




Im Sommersemester 2025 werden keine weiteren zulassungsbeschränkten Masterstudiengänge angeboten.

Verfahrensnote Master = die Verfahrensnote ergibt sich aus der Masterzugangsberechtigung - MZB (Bachelor-/Diplomnote).
Je nach Studiengang werden für die Berechnung der Verfahrensnote noch weitere Kriterien herangezogen. (Z.B. Note der Eignungsfeststellungsprüfung, Bewertung aus dem Auswahl-verfahren oder einer Notenverbesserung).

Ob und welche Kriterien zusätzlich herangezogen werden, entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Fassung der studiengangspezifischen​ Prüfungsordnung.