Bewerber*innen, die einzelne Lehrveranstaltungen an der Hochschule besuchen wollen, können auf Antrag als Gasthörer*in im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten zugelassen werden. Es ist
für die jeweilige Lehrveranstaltung eine Einverständniserklärung der/des Lehrenden (mit Unterschrift und Stempel) vor Abgabe des Antrags einzuholen und dem Antrag beizufügen.
Beachten Sie: Sprachkurse des ZWEK können im Rahmen einer Gasthörerschaft nicht beantragt bzw. zugelassen werden.
Der Nachweis einer Qualifikation ist nicht erforderlich. Die Zulassung erfolgt immer nur für ein Semester. Gasthörer*innen bekommen weder einen Studierendenausweis noch ein Semesterticket und sind nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen. Sie können lediglich eine Bescheinigung über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen erhalten. Eine Hilfe bei der Auswahl der Veranstaltungen sind die jedes Semester erscheinenden kommentierten Vorlesungsverzeichnisse der Fachbereiche.
Gasthörer*innen sind gemäß § 9 Abs. 4 des Hochschulgesetzes Angehörige der Hochschule und somit bereichtigt die Hochschulbibliothek mit allen Angeboten zu nutzen.
Für den Gasthörerschein wird eine Gebühr von 100,00 € erhoben.
Wichtiger Hinweis: Es besteht im Rahmen der Gasthörerschaft kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
Bankverbindung
Empfänger: Hochschule Düsseldorf
Kreditinstitut: helaba (Landesbank Hessen/Thüringen)
IBAN: DE32 3005 0000 0004 0019 13
BIC/SWIFT: WELA DE DD
Verwendungszweck: Gasthörerschaft