Im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten, der Vermögensverwaltung Beschaffungen aus dem Ausland sind eine Reihe von steuerlichen Vorgaben zu berücksichtigen.
Dementsprechend ist die Hochschule verpflichtet, Jahressteuererklärungen für diverse Steuerarten (z. B. Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer) zu fertigen und gegenüber den Finanzbehörden zu deklarieren. Die Einstufung wirtschaftlicher Tätigkeiten insbesondere im Rahmen der Auftragsforschung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Drittmittelbereich.
Bei Rückfragen rund um das Thema Steuern stehen Ihnen Herr Noll und Frau Cakmak gerne zur Verfügung.