Dienstreisen sind alle Reisen außerhalb des Dienst- und Wohnortes, die im Rahmen dienstlicher Aktivitäten notwendig sind.
Als Dienstreisen gelten nur Reisen, für die vor Antritt eine Genehmigung eingeholt wurde. Die Genehmigung bietet Ihnen zum einen Versicherungsschutz während der Dienstreise, zum anderen können Ihnen nur bei Vorlage der Genehmigung Reisekosten erstattet werden.
Die Zuständigkeit für die Erteilung der Genehmigung der Dienstreisen liegt für die Beschäftigten der Fachbereiche bei dem/der Dekan*in des jeweiligen Fachbereiches. Bei den Beschäftigten der zentralen Einrichtungen und Dezernate werden die Dienstreisen durch die Leitung der zentralen Einrichtung bzw. die Dezernatsleitung genehmigt.
Die Anträge auf Dienstreisen von einer Dauer von 7 und mehr Tagen müssen zusätzlich dem Präsidium zur Genehmigung vorgelegt werden.
Bei kostenintensiven Reisen kann Ihnen auf Wunsch vorab eine Abschlagszahlung gewährt werden. Dafür beantragen Sie die Dienstreise zunächst im d.3one. Sobald diese genehmigt wurde, haben Sie die Möglichkeit im Bereich „Übersicht & Abrechnungen“ für diese Dienstreise eine Abschlagszahlung zu beatragen. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Anleitung zur E-Dienstreise (intern).
Hinweis: Der Abschlag muss zurückgezahlt werden, wenn nach Ablauf der Ausschlussfirst von sechs Monaten die Endabrechnung nicht vorgelegt wurde.
Alternativ können vorab die Rechnungen, z.B. für Teilnahmegebühren, durch die HSD übernommen werden. Setzen Sie sich dazu gerne mit uns telefonisch oder per Mail in Verbindung.
Reisekosten für genehmigte Dienstreisen werden anschließend erstattet.
Der Antrag auf Erstattung der Reisekosten muss innerhalb der Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Beendigung der Dienstreise im d.3one eingereicht werden. Eine spätere Erstattung ist ausgeschlossen.
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