Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​Visum


Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten/ Drittstaatsangehörige benötigen ein Visum, um in Deutschland zu studieren.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig beim Auswärtigen Amt oder der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat), welche Visumsbestimmungen für Sie gelten. 
Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie von uns per Post einen sog. Letter of Acceptance. Diesen benötigen Sie, um in Ihrem Heimatland ein Studierendenvisum zu beantragen.
EU-Staatsbürger brauchen kein Visum für die Einreise. Einige andere Staatsangehörige sind ebenfalls von der Visumspflicht befreit.​
Detailliertere Angaben zum Aufenthaltsrecht erhalten Sie unter den Links auf der rechten Seite.


 

Weitere Informationen:

​Auswärtiges ​Amt

DAAD / Informationen für Ausländer​

Ausländeramt Düsseldorf​

​Finanzen​


Semesterbeitrag

Jeder Studierende an der HSD muss den sogenannten Semesterbeitrag zahlen.

Der Semesterbeitrag für das Sommersemester 2024 beträgt 305,91​​ €.

Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
Studierendenwerk: 103,00 Euro
Studierendenschaft (inkl.Hochschulradio): 21,50 Euro
Hochschulsport: 3,00 Euro
Sozialfondbeitrag: 0,51 Euro
Deutschlandticket: 176,40 Euro

Sie können den Semesterbeitrag entweder im Voraus überweisen oder zu Beginn der Orientation Weeks per Kreditkarte an der HSD einzahlen. 

Bitte beachten Sie: Der Semesterbeitrag ist ein Solidaritätsbeitrag und die unbedingte Voraussetzung für eine Immatrikulation.

Der größte Anteil des Semesterbeitrages entfällt auf das Deutschlandticket. Mit diesem können Sie kostenlos in ganz Deutschland mit regionalen öffentlichen Verkehrsmitteln fahren!


 

Monatliche Kosten

Der größte Teil der monatlichen Ausgaben von Studierenden entfällt auf die Miete. Sie umfasst meist ein Drittel der gesamten Lebenshaltungskosten. Wofür geben deutsche Studierende ihr Geld aus?
Deutsche Studierende verfügen im Durchschnitt über etwa 819 Euro (Quelle: 21. Sozialerhebung, 2016):


Miete (inkl.Nebenkosten): 232 Euro
Ernährung: 168 Euro
Kleidung: 42 Euro
Fahrtkosten (Auto/öffentliche Verkehrsmittel): 94 Euro
Krankenversicherung: 80 Euro
Telefon/Internet/Rundfunk-TV-Gebühren: 31 Euro
Arbeitsmaterialien/Lernmittel (Bücher etc.): 20 Euro
Freizeit, Kultur und Sport: 61 Euro

Summe: 819 Euro/Monat

Nicht eingerechnet ist hier der Semesterbeitrag, der bei der Einschreibung bzw. Rückmeldung jeweils zu bezahlen ist (siehe oben). So fallen gerade zu Semesterbeginn nochmals höhere Kosten an. ​​


 

Bankverbindung

Empfänger: Hochschule Düsseldorf
Kreditinstitut: helaba (Landesbank Hessen/Thüringen)
IBAN: DE32 3005 0000 0004 0019 13
BIC/SWIFT: WELADEDD


​Wichtig:

Bitte geben Sie als Verwendungszweck Ihren Namen und "Austausch" an.
Damit der Gesamtbetrag auf das Konto der HSD überwiesen wird, geben Sie bitte bei der Überweisung  "Zu Lasten des Auftraggebers" an.

​Unterkunft


Studierendenwohnheim (Studierendenwerk)​​

Mit der Bewerbung an der HSD können Sie sich gleichzeitig auch für einen Platz im Studierendenwohnheim anmelden, der über das Studierendenwerk vermittelt wird.

​Aufgrund der begrenzten Kapazitäten können wir Ihnen allerdings keinen Wohnheimplatz garantieren. Bitte bewerben Sie sich innerhalb der angegebenen Fristen, denn ansonsten sinken Ihre Chancen auf eine Unterkunft im Studierendenwohnheim.

Sie können sich nicht selbstständig beim Studierendenwerk anmelden, die Bewerbung läuft über das International Office.

Bitte beachten Sie auch, dass wir keinen Einfluss darauf haben, in welchem der Wohnheime Sie untergebracht werden.​

Private Unterkunft / WG

Wenn Sie keinen Platz im Studierendenwohnheim erhalten, sollten Sie sich früh genug um eine Wohnung oder WG (Wohngemeinschaft) kümmern. Im nebenstehenden Leitfaden finden Sie nützliche Links und Tipps für die Wohnungssuche.



 

Weitere Informationen / Downloads:
​​
HSD_IncomingAdmissionForm.pdf 










Leitfaden_Wohnungssuche in Düsseldorf.pdf




Krankenversicherung


Zur Immatrikulation an einer deutschen Hochschule ist eine ausreichende Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Den Nachweis über die Krankenversicherung müssen Sie am Tag der Immatrikulation mitbringen. Ohne Krankenversicherung können Sie nicht immatrikuliert werden! 

Es gibt zwei Typen von Krankenversicherungen, die gesetzlichen und die privaten Versicherungen:


Gesetzliche Krankenversicherung (Pflichtversicherung)

Einige Studierende können sich von der Versicherungspflicht in Deutschland befreien lassen. Dies ist jedoch nur für Studierende möglich, die in Ihrem Heimatland in einer gesetzlichen oder staatlichen Pflichtversicherung krankenversichert sind. 

Folgende Formulare/Nachweise werden benötigt:

• alle EU-Staaten plus Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein: EHIC (European Health Insurance Card)
• Serbien, Montenegro: Ju 6
• Bosnien-Herzegowina: BH6
• Mazedonien: RM/D 111
• Türkei: T/A 11
• Tunesien: TN/A 11

Wenn Sie keine EHIC oder eines der oben genannten Formulare haben, können Sie sich für ca. 110 EUR im Monat in der gesetzlichen studentischen Pflichtversicherung krankenversichern.

Studierende aus dem außereuropäischen Ausland können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie nachweislich im Heimatland eine Krankenversicherung haben. Diese Versicherung muss auch in Deutschland gültig sein. Es ist aber durchaus sinnvoll, sich freiwillig in Deutschland zu versichern. Die Kostenerstattung durch die ausländischen Krankenkassen kann nämlich oft sehr lange dauern.


Private Krankenversicherung

Wenn Sie nicht in die studentische gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden können (z.B. weil Sie älter als 30 Jahre sind) oder nicht aufgenommen werden möchten, können Sie eine private Krankenversicherung abschließen.

Private Krankenversicherungen können abgeschlossen werden
• in Deutschland und (in der Regel)
• in Ihrem Heimatland (Abschluss einer Auslandskrankenversicherung).

Wenn Sie bereits im Heimatland privat versichert sind, müssen Sie sich bei Ihrer jeweiligen Versicherung eine englisch- oder deutschsprachige Versicherungsbescheinigung (Police) ausstellen lassen. Aus dieser Bescheinigung müssen die genauen Versicherungsleistungen erkennbar sein, z.B.

• Dauer der Gültigkeit,
• Gültigkeitsbereich und
• finanzielle Höhe des Versicherungsschutzes

Wenn die private Versicherung keine Leistungen in Deutschland abdeckt, müssen Sie sich nach Ihrer Ankunft in Düsseldorf bei einer deutschen Krankenkassen zusätzlich versichern.

Hinweis: Wer privat versichert ist zahlt nach einer ärztlichen Behandlung die Kosten zunächst selbst und stellt dann einen Antrag auf Kostenerstattung bei seiner Krankenversicherung.

Tipp:

Wir empfehlen den Abschluss einer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, wenn Sie von außerhalb Europas kommen und keine EHIC besitzen.

Unsere Tutorinnen und Tutoren begleiten Sie während der Orientierungswochen zu einer gesetzlichen Krankenkasse, bei der Sie eine Krankenversicherung abschließen können.